Tätigkeitsbericht 2022

27 heitsminister im Januar 2023 die ärzteeigene Bewertungsversion des GOÄneu-Entwurfs übergeben. (*) Nach Auffassung der BÄK liegt dem Bundesgesundheitsministerium nun ein (erster) fundierter Entwurf einer novellierten GOÄ vor. Parallel werden die Abstimmungen zu den Bewertungen des GOÄneu-Entwurfs mit dem PKV-Verband sowie der Beihilfe fortgesetzt, um dem Entwurf ein größeres politisches Gewicht zu verleihen. Die in der Testphase detektierten Abweichungen zwischen den ermittelten Bewertungen werden in gemeinsamen Workshops zwischen BÄK und PKV-Verband analysiert und diskutiert. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis zur Anwendung und Auslegung der neuen GOÄ sowie einen Konsens über den anzunehmenden Preiseffekt zu erarbeiten. Kostensteigerungen in GOÄneu abbilden Zu einer weiteren Validierung gehört aus Sicht der Bundesärztekammer selbstverständlich auch, die aus dem Jahr 2017 stammenden Bewertungsgrundlagen der Leistungen an das aktuelle Preisniveau anzupassen und so den seither in vielen Bereichen deutlich gestiegenen Kosten – sei es bei Mieten, Personal, Material oder Energie – Rechnung zu tragen. Bis zu einer Neuverordnung der GOÄ durch die Bundesregierung sollen weitere Maßnahmen dazu beitragen, der nicht mehr auskömmlichen Vergütung in der GOÄ zu begegnen. Die Bundesärztekammer hat daher in Zusammenarbeit mit den (Landes-)Ärztekammern über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung individueller Honorarvereinbarungen (sog. Abdingung) für Gesprächs-, Beratungs- und andere zuwendungsintensive ärztliche Leistungen informiert, denen die derzeit gültige GOÄ in besonderem Maße nicht mehr gerecht wird. Damit hat die Bundesärztekammer den Ärztetags-Beschluss „Jahrzehnte dauernde Stagnation einer Novellierung der GOÄ – Entwicklung ärztlicher Handlungsoptionen zur Abhilfe“ (Ic - 131) vom Mai 2022 umgesetzt und die Ärzteschaft im Rahmen des geltenden Rechts bei formalen Fragen im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen unterstützt. Unabhängig davon ist der Verordnungsgeber weiter in der Pflicht. Alle Beteiligten am Novellierungsprozess – insbesondere Ärztinnen und Ärzte als Angehörige eines freien Berufs – erwarten von der Bundesregierung eine zügige Umsetzung der Novelle im Rahmen eines förmlichen Verordnungsverfahrens. ■ (*) www.baek.de/tb22/126daet © Maybaum

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