Tätigkeitsbericht 2022

33 bilisiert. Zudem wurde geregelt, dass die ZusatzWeiterbildung (ZWB) „Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen“ integraler Bestandteil der Facharzt-Weiterbildung Nuklearmedizin sowie die ZWB „Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner“ integraler Bestandteilt der Facharzt-Weiterbildung Radiologie ist. Darüber hinaus sprach sich der Ärztetag in der ZWB „Intensivmedizin“ dafür aus, dass sechs Monate aus der Weiterbildung im Gebiet angerechnet werden können, wenn bereits 12 Monate Intensivmedizin in der Weiterbildung bei einem Befugten abgeleistet wurden. Zudem beschlossen die Abgeordneten die Streichung der ZWB „Homöopathie“ aus der MWBO. Weiterentwicklung der MWBO Der Vorstand der Bundesärztekammer befasste sich mit den ersten Überlegungen der Weiterbildungsgremien zur strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung und Etablierung einer zukunftsfähigen MWBO. Dabei geht es unter anderem darum, den Grundgedanken einer kompetenzorientierten Weiterbildungssystematik weiter auszugestalten. Die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer wurde vom BÄK-Vorstand einhellig mit der Weiterentwicklung der MWBO 2018 und der Erarbeitung erster Eckpunkte beauftragt. ■ Update „eLogbuch“ Die Webanwendung „eLogbuch“, die der kontinuierlichen Dokumentation der Weiterbildung dient und mit der MWBO 2018 neu eingeführt wurde, wird von 15 (Landes-)Ärztekammern genutzt. Geplant ist, dass im Verlauf des Jahres 2023 alle 17 Kammern das Instrument eingeführt haben. Knapp 60 000 Nutzerinnern und Nutzer waren zum Jahresende im „eLogbuch“ registriert, davon sind fast 23 000 Weiterbildungsbefugte. Mit der optischen Veränderung des „eLogbuchs“ zum 126. Deutschen Ärztetag wurde unter anderem eine Möglichkeit implementiert, Unterschiede der kammerspezifischen Weiterbildungsordnungen zu visualisieren. Ferner stand eine Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und der Hilfsfunktionen im Vordergrund. Die (Landes-)Ärztekammern starten nun schrittweise mit der Befüllung des sogenannten Befugniskatalogs. Dieser soll es Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung erleichtern, Weiterbildungsbefugte in der Webanwendung zu finden und mit einem Weiterbildungsabschnitt zu verknüpfen. Plausibilitätsprüfungen sollen zukünftig auf potenzielle Fehleintragungen hinweisen, sofern die (Landes-)Ärztekammern entsprechende Informationen zu den Befugnissen hinterlegt haben. © Dean Mitchell/iStock

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