Tätigkeitsbericht 2022

32 Ärztliche Weiterbildung Umsetzung der MWBO 2018 in den Ärztekammern Auch im Berichtsjahr standen Aspekte zur Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 (MWBO) in den (Landes-)Ärztekammern im Fokus. Seit Dezember 2022 ist in allen Kammern eine kompetenzorientierte Weiterbildungsordnung auf Grundlage der MWBO 2018 in Kraft getreten. Im Zuge der Etablierung und Anwendung der neuen Weiterbildungsordnungen ergaben sich zahlreiche Fragestellungen unter anderem in Bezug auf die Anerkennungspraxis, die Erteilung von Befugnissen sowie die Gestaltung der Verwaltungsprozesse, bei denen die Bundesärztekammer die (Landes-)Ärztekammern unterstützt. So können sich die Kammern beispielsweise in der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“, in der Vertreterinnen und Vertreter aus dem Haupt- und Ehrenamt repräsentiert sind, oder im Gremium „Erfahrungsaustausch Weiterbildung“ zu den verschiedenen Fragestellungen und Themen austauschen. Daneben finden regelmäßig weitere Erfahrungsaustausche zu verschiedenen Schwerpunkten, wie zum Beispiel zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V, sowie ein monatlicher Jour fixe für die Leitungsebene der Weiterbildungsabteilungen statt. Ziel ist – neben einem zielgerichteten Austausch zu allen Aspekten der ärztlichen Weiterbildung – die Abstimmung sachgerechter Lösungen und eines möglichst einheitlichen Verwaltungshandelns. Änderungen der MWBO 2018 Schon vor der Umsetzung der MWBO in allen (Landes-)Ärztekammern wurden mehrere Änderungen in der Musterordnung vorgenommen, wie zum Beispiel die Einführung der neuen Facharztentität Innere Medizin und Infektiologie im Jahr 2021. Auch der 126. Deutsche Ärztetag 2022 hat Anpassungen der MWBO befürwortet und Anrechnungsmöglichkeiten auf die Weiterbildung flexi- © Photographee.eu/stock.adobe.com

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