ESWT bei orthopädischen Indikationen

Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei orthopädischen, chirurgischen oder schmerztherapeutischen Indikationen analog Nr. 1800 GOÄ (je Sitzung, 1480 Punkte).

Die vom Ausschuss "Gebührenordnung" beschlossene Analogbewertung nach Nr. 1800 GOÄ ersetzt die ältere Analogempfehlung für die ESWT bei orthopädischen Indikationen (nach Nr. 1860 GOÄ). Die Notwendigkeit, einen horizontalen Abgleich innerhalb des Bewertungsgefüges der GOÄ, insbesondere im Hinblick auf das Vergütungsniveau umfassender Operationsleistungen sowie im Vergleich zu aktuellen Analogbewertungen anderer neuerer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durchführen zu müssen, war Anlass, die Analogbewertung der ESWT einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

Die Behandlung einer Pseudarthrose stellt eine seltene Indikation zur Durchführung einer ESWT dar. Aufgrund größerer Risiken setzt die Behandlung einer Pseudarthrose zwingend besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Traumatologie voraus. Der im Einzelfall höhere Schwierigkeitsgrad und überdurchschnittliche Zeitaufwand bei der Behandlung einer Pseudarthrose mittels ESWT begründet den Ansatz des 3,5fachen Steigerungsfaktors, oder sogar die Vereinbarung einer abweichenden Gebührenhöhe (§ 2 [1] GOÄ).


Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 7 vom 15.02.02, Seite A-458