Radiale Stoßwellentherapie bei orthopädischen Indikationen

Radiale Stoßwellentherapie bei orthopädischen, chirurgischen oder schmerztherapeutischen Indikationen analog Nr. 302 GOÄ (250 Punkte).

Bei Behandlung verschiedener Körperareale in einer Sitzung ist die Nr. 302 analog pro Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Der Ausschuss "Gebührenordnung" geht von einer durchschnittlichen Anzahl von zwei bis drei, maximal vier Sitzungen pro Behandlungsfall aus.


Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 7 vom 15.02.02, Seite A-458