Liste nach § 13 SchKG online

Berlin – Welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen führen in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durch? Bei der Beantwortung dieser Frage hilft seit heute eine Liste, die die Bundesärztekammer (BÄK) auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt. Diese Liste wird auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.familienplanung.de veröffentlicht und gemeinsam monatlich aktualisiert.

„Die Neuregelung des Strafgesetzparagrafen 219a schafft die für alle Beteiligten dringend notwendige Rechtssicherheit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Die Bundesärztekammer nehme die ihr vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe sehr ernst, eine Liste über Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zu führen, die straffreie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. „Diese Liste hilft Frauen in Notlagen bei der Suche nach ärztlicher Hilfe in ihrer Nähe“, so Reinhardt.

Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen können unter https://liste.bundesaerztekammer.de die Aufnahme in diese Liste beantragen. Ein mehrstufiger Registrierungs- und Verifizierungsprozess gewährleistet dabei die Sicherheit und Korrektheit der Angaben. Nutzer des elektronischen Arztausweises haben die Möglichkeit, sich mit dessen Hilfe nach der online-Registrierung elektronisch anzumelden. Alle anderen Ärztinnen und Ärzte erhalten die Anmeldeunterlagen nach der online-Registrierung auf dem Postweg.

Allgemeine Anfragen können über die Mailadresse liste@baek.de an die Bundesärztekammer gerichtet werden.