Die BÄK entwickelt darüber hinaus Richtlinien zur Qualitätssicherung für Bundesgesetze, die die medizinische Versorgung bzw. die ärztliche Berufsausübung tangieren, wie das Medizinproduktegesetz, das Transfusionsgesetz, das Transplantationsgesetz und das Strahlenschutzrecht. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unterhält die BÄK das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ).

Als Repräsentant der verfassten Ärzteschaft arbeitet die Bundesärztekammer unter anderem mit im Forum Gesundheitsziele, im Aktionsbündnis Patientensicherheit, im Kuratorium des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie in verschiedenen anderen Gremien zu Qualitätsthemen in der Medizin.

Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist die Bundesärztekammer an der Erstellung von Richtlinien zur Qualitätssicherung in einer gesetzlich geregelten (§ 136 SGB V Abs. 3) Beteiligtenfunktion vertreten.

Davon zu unterscheiden ist das Stellungnahmerecht der Bundesärztekammer nach § 91 Abs. 5 SGB V zu Richtlinienbeschlüssen des G-BA.

Die Bundesärztekammer bringt sich ebenfalls mittels schriftlicher Stellungnahmen regelmäßig in die Arbeit der Institute nach § 137a SGB V (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) sowie § 139a  SGB V (IQWiG) ein.