Die Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte werden von der bei der Bundesärztekammer angesiedelten Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite dem Verband medizinischer Fachberufe (VmF) geschlossen.

Die Tarifverträge sind nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie gelten daher nicht zwingend, sondern nur, wenn:

  • beide Partner des Arbeitsvertrages bei den tarifvertragsschließenden Parteien organisiert sind

oder

  • im Arbeitsvertrag auf die Tarifverträge ausdrücklich oder stillschweigend Bezug genommen wird.

Betriebliche Altersvorsorge für Medizinische Fachangestellte

Vorteile für beide Seiten

Kompetente Medizinische Fachgestellte (MFA) zu gewinnen und auch zu halten, stellt Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zunehmend vor große Herausforderungen.

Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist ein wirksames Instrument, die Attraktivität eines Arbeitgebers zu steigern. Zusätzlich hilft eine attraktive bAV, die Mitarbeitenden langfristig an die medizinische Einrichtung zu binden.

Was ist die bAV?

Die bAV ist eine betriebliche Sozialleistung, die den Mitarbeitenden den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung, neben der gesetzlichen Rente und privaten Vorsorge, ermöglicht.

Bei der bAV stehen verschiedene Anbieter und fünf Durchführungswege (Direktzusage bzw. Pensionszusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse) zur Auswahl.

Die sogenannte Direktversicherung ist der einfachste Weg, eine bAV in der Arztpraxis bzw. dem MVZ einzurichten. Entsprechend berücksichtigen der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung der MFA die Direktversicherung.

Empfehlung der AAA

Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) hat mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. bereits 2016 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abgeschlossen.

Beide Tarifparteien empfehlen die GesundheitsRente. Die GesundheitsRente ist eine spezielle betriebliche Altersversorgung für alle, die einen medizinischen Fachberuf ausüben (MFA, TFA, ZFA) oder in einer Apotheke beschäftigt sind.

Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA)

Die AAA ist die Tarifpartei der ärztlichen Arbeitgeber, eine reine Arbeitgebergemeinschaft; ihre Mitglieder sind ausschließlich niedergelassene Ärzte, die Medizinische Fachangestellte beschäftigen.

Mehr Informationen zur AAA

Von Beruf wichtig

Um möglichst viele Menschen zu erreichen – vor allem diejenigen, die als Auszubildende in Frage kämen – haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung einen Image-Film erstellen lassen, den Arztpraxen gern auf ihren Websites einbinden können.

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BÄK

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