Bundesweite Erprobung des Ärztlichen Personalbemessungssystems startet

Die Bundesärztekammer hat mit dem ärztlichen Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) ein Instrument zur Ermittlung des aufgaben- und patientengerechten ärztlichen Personalbedarfs in Krankenhäusern entwickelt.

Ziel ist es, sämtliche Tätigkeiten systematisch zu erfassen, in die Ärztinnen und Ärzte eingebunden sind, und auf dieser Grundlage eine sachgerechte Bewertung der ärztlichen Personalausstattung zu ermöglichen.

Pressemitteilung vom 26.08.2025

Mehr Informationen zum Beginn der Erprobung
VILevi / iStock-Getty Images

Aus ärztlicher Perspektive ist entscheidend, dass nicht nur die Tätigkeiten der direkten Patientenversorgung abgebildet werden. Ein Instrument zur Personalbemessung muss darüber hinaus auch die weiteren ärztlichen Aufgaben und Pflichten im Blick haben.

Dazu zählen gesetzliche und regulative Beauftragungen, Qualitätssicherung, Führungsaufgaben, Tätigkeiten im Rahmen von Weiterbildung, Fortbildung und Ausbildung, Vernetzung und Kooperation, Administration, Organisation und Dokumentation sowie ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der Versorgung besonderer versorgungsaufwändiger Patientengruppen.

Mehr Informationen zum Thema: Gesundheitsversorgung