Stationäre Versorgung
Mit dem weiter steigenden Durchschnittsalter in Deutschland wächst auch die Relevanz der stationären Versorgung. Die demografische Entwicklung der Bevölkerung in Verbindung mit einer nach wie vor unterentwickelten Prävention führt zu einem wachsenden Behandlungsbedarf.
Parallel dazu findet sich im Gesundheitswesen ein erhebliches Wachstums- und Beschäftigungspotenzial im Sinne eines hochrelevanten Wirtschaftsbereichs. Zuletzt betrug der Anteil am Bruttoinlandsprodukt 11,5 Prozent.
Mehr als 5,5 Millionen Erwerbstätige sind im weiteren Sinn im Gesundheitswesen aktiv. Mit einem Umsatzvolumen von ca. 100 Milliarden Euro und über 1,5 Million Beschäftigten stellen in diesem Zusammenhang die deutschen Kliniken einen entscheidenden Anteil des Gesundheitswesens dar. In vielen Regionen und Kommunen sind Kliniken zudem der größte regionale Arbeitgeber.
Der Stellenwert der stationären Versorgung für die Sicherung einer hochqualitativen Gesundheitsversorgung wie auch für den Arbeitsmarkt ist nach wie vor herausragend. Die zukünftige Entwicklung der stationären Versorgung in Deutschland wird darüber hinaus auch einen entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung der ärztlichen Berufsausübung und des zukünftigen Arztbildes haben.
Die seit 2017/2018 intensivierte Debatte zu einer sektorenübergreifender Neugestaltung des ordnungspolitischen Rahmens der (Notfall-) Versorgung sowie einer grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung und -versorgung mit dem Beginn der Ausgliederung der (Pflege-) Personalkosten wird die benannten Rahmenbedingungen zukünftig im Sinne eines Paradigmenwechsels der Finanzierungssystematik deutlich verändern.
Für die Sicherung der Versorgung wird es von entscheidender Bedeutung sein, ob es gelingen wird, durch eine deutliche bessere Berücksichtigung der Belange der in den Kliniken tätigen Ärztinnen und Ärzte den notwendigen therapeutischen Freiraum zum Wohle der Patientenversorgung ud eine eine wohnortnahe Versorgung in Kooperation zu sichern. Dies umfasst auch den Schutz der unbedingten Weisungsunabhängigkeit in allen medizinischen Belangen von rein ökonomisch orientierten Einflüssen.
Die Unabhängigkeit und der Vertrauensschutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses bleiben der Goldstandard auch in Zeiten intensivierter Kooperationen der ambulanten und stationären Strukturen und weiterer Beteiligter sowie einer wachsenden Digitalisierung der stationären Versorgung.
Wettbewerb im stationären Sektor
Krankenhausstruktur / Finanzierung
Stellungnahmen
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK‐Reformgesetz (BT‐Drs. 19/13547) Berlin, 09.10.2019
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK‐Reformgesetz vom 02.05.2019 Berlin, 04.06.2019
Empfehlungen, Verträge
Empfehlungen von DKG und BÄK zu leistungsbezogenen ZielvereinbarungenBerlin, 17.09.2014
- Formulierungsvorschlag der BÄK und des VLK für Neufassung § 136a SGB V - Förderung der Qualität durch die Deutsche KrankenhausgesellschaftBerlin, 17.10.2014
Bewertung von Zielvereinbarungen in Verträgen mit leitenden Krankenhausärzten durch die gemeinsame Koordinierungsstelle der BÄK und des VLK Berlin, 12.12.2013
Ständige DRG-Fachkommission der Bundesärztekammer und der AWMF
Die durch die Bundesärztekammer und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) getragene Ständige DRG-Fachkommission wird gemeinsam von Rudolf Henke, Mitglied des Vorstands der Bundesärztekammer, und Prof. Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF, geleitet.
Die DRG-Fachkommission dient den führenden Repräsentanten der Fachgesellschaften, Trägerorganisationen, Vertretern der Selbstverwaltung und der Gesundheitspolitik als zentrale Plattform, um die aktuellen medizinisch-fachlichen aber auch ökonomischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der regelmäßigen Anpassung der Krankenhausfinanzierungssystematik (u.a. des G-DRG-Fallpauschalensystems, des Psych-Entgeltsystems, der Pflegepersonalkostenrefinanzierung) erörtern zu können.
Damit wird es auch möglich, die notwendigen Anregungen aus ärztlicher Sicht zeitnah mit den entscheidenden Repräsentanten zu diskutieren und den Anpassungsbedarf aufzuzeigen.