Gesundheitsversorgung


Akut- und Notfallversorgung
Die BÄK befasst sich intensiv mit Reformkonzepten für die Notfallversorgung.
Ziel muss es sein, die bedarfsgerechte Sicherung der Notfallversorgung auf einem hohen medizinischen Standard indikationsgerecht zu gewährleisten und dabei gleichzeitig Fehlallokationen in die Versorgungsstrukturen zu vermeiden.

Ambulante Versorgung
Die ambulante Versorgung umfasst alle medizinischen Leistungen, die ohne stationären Aufenthalt erbracht werden. Sie schließt sowohl die hausärztliche als auch die fachärztliche Betreuung ein und spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitssystem. Einen entscheidenden Anteil daran leisten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.

Stationäre Versorgung
Mit dem weiter steigenden Durchschnittsalter in Deutschland wächst auch die Relevanz der stationären Versorgung. Die demografische Entwicklung der Bevölkerung in Verbindung mit einer nach wie vor unterentwickelten Prävention führt zu einem wachsenden Behandlungsbedarf.
Arbeitsmedizin
Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz ist die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu verhindern, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen sowie eine berufliche Wiedereingliederung nach länger dauerndem krankheitsbedingtem Ausfall zu begleiten.
Insbesondere vor dem Hintergrund auch neuer rechtlicher Grundlagen haben die hierauf ausgerichteten Bemühungen der Arbeitsmedizin an Bedeutung gewonnen.
Die Arbeitsmedizin hat sich in den letzten Jahrzehnten angesichts zunehmender Erkenntnisse über arbeitsbedingte Erkrankungen zu einer quasi vierten Säule im Gesundheitswesen neben der ambulanten und stationären Versorgung sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst entwickelt.