Gesundheitsversorgung


Akut- und Notfallversorgung
Die BÄK befasst sich intensiv mit Reformkonzepten für die Notfallversorgung.
Ziel muss es sein, die bedarfsgerechte Sicherung der Notfallversorgung auf einem hohen medizinischen Standard indikationsgerecht zu gewährleisten und dabei gleichzeitig Fehlallokationen in die Versorgungsstrukturen zu vermeiden.

Ambulante Versorgung
Die ambulante Versorgung umfasst alle medizinischen Leistungen, die ohne stationären Aufenthalt erbracht werden. Sie schließt sowohl die hausärztliche als auch die fachärztliche Betreuung ein und spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitssystem. Einen entscheidenden Anteil daran leisten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.

Stationäre Versorgung
Mit dem weiter steigenden Durchschnittsalter in Deutschland wächst auch die Relevanz der stationären Versorgung. Die demografische Entwicklung der Bevölkerung in Verbindung mit einer nach wie vor unterentwickelten Prävention führt zu einem wachsenden Behandlungsbedarf.
Rehabilitation
Rehabilitation ist ein zentraler Bestandteil des Gesundheitssystems - Sie verbindet medizinische Behandlung mit sozialer und beruflicher Teilhabe.

Rehabilitation soll Menschen nach akuten Erkrankungen, Verletzungen oder bei chronischen Einschränkungen helfen, ihre körperliche, psychische und soziale Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen.
Sie umfasst dabei medizinische, therapeutische und soziale Maßnahmen. Diese sollen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglichen und ihre Selbstständigkeit im Alltag fördern.
Die Rehabilitation orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention, die festlegt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben sollen.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Die Bundesärztekammer ist Mitglied im Sachverständigenrat der Ärzteschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Die BAR fördert die Vernetzung aller Reha-Akteure und setzt sich für die volle Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ein.
UN-Behindertenrechtskonvention
Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen