Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) bewertet die geplante Streichung der Regelungen für Qualitätszu- und Abschläge in dem Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) positiv. Ihnen habe es „stets an tragfähiger Evidenz gemangelt“, schreibt die BÄK in ihrer Stellungnahme zum GVWG-Entwurf. Kritisch sieht die BÄK dagegen die Ausweitung und Verschärfung der Mindestmengenregelung – insbesondere, weil dies im GVWG unter den Schlagworten „Qualität“ und „Transparenz“ geschehe und die Mindestmengen nicht als ordnungspolitische Setzungen eingeordnet würden. Als sinnvoller erachtet die BÄK Vorgaben zur Strukturqualität auf wissenschaftlicher Grundlage, da diese...
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