Vorstand der Bundesärztekammer

Laut Satzung der Bundesärztekammer § 5 besteht der Vorstand der BÄK aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, den Präsidenten der Landesärztekammern, die Mitglieder der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) sind, und zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten.