Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2025

Strukturwandel unter schwierigen Vorzeichen

Der Strukturwandel in der Ärzteschaft der vergangenen Jahre hat sich im Berichtsjahr unvermindert fortgesetzt. Die Ärzteschaft ist zunehmend ein Spiegel der Gesellschaft, die vom demografischen Wandel geprägt ist. So nähert sich eine große Zahl von Ärztinnen und Ärzten dem Ruhestand; fast ein Viertel der berufstätigen Ärzteschaft hat bereits das 60. Lebensjahr erreicht.

Insgesamt stieg die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland moderat um 2,0 Prozent auf rund 446 000 Personen an. Die Ärzteschaft umfasste zum Stichtag insgesamt rund 593 000 Ärztinnen und Ärzte, inklusive derer ohne ärztliche Tätigkeit. 

Im stationären Sektor betrug der Zuwachs 2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im ambulanten Bereich setzte sich der Strukturwandel fort. Insgesamt sind weniger niedergelassene Ärztinnen und Ärzte berufstätig (–1,3 Prozent). Allein in den vergangenen fünf Jahren ist deren Anzahl um insgesamt 8 Prozent zurückgegangen. 

Demgegenüber steht mit +6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ein erneut starker Anstieg an angestellten Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (+48 Prozent seit dem Jahr 2020). Inzwischen sind 39 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung als Angestellte in Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren tätig.

Ärztliche Tätigkeit außerhalb der medizinischen Versorgung

Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte bei Behörden und Körperschaften – inklusive des Sanitätsdienstes der Bundeswehr – stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozent auf 12 050 Personen an. Davon waren 3 893 bei Gesundheitsämtern beschäftigt – das sind 1,6 Prozent mehr als im Vorjahr. 

Mit einem Anteil von rund 6 Prozent – also insgesamt 26 639 Ärztinnen und Ärzten – war zum Stichtag 31. Dezember 2025 ein relativ kleiner Teil der Ärzteschaft in sonstigen Bereichen außerhalb der medizinischen Versorgung tätig. Damit ist deren Zahl um 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. 

Ungewiss ist, ob der Anstieg der Anzahl an Ärztinnen und Ärzten im Jahr 2025 auch mit einem Zuwachs an ärztlicher Arbeitszeit in der medizinischen Versorgung einhergeht. Ärztinnen und Ärzte zählen zwar nach wie vor zu den Erwerbstätigen mit überdurchschnittlich langen Arbeitszeiten, jedoch ist eine Angleichung der Arbeitszeiten an die gesellschaftliche Norm zu beobachten. 

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug die wöchentliche Arbeitszeit der Ärzteschaft im Jahr 2024 im Durchschnitt 40,3 Stunden: 46,0 Stunden in Vollzeit und 25,6 Stunden in Teilzeit. Erwerbstätige aller Berufsgruppen arbeiteten im Vergleich dazu durchschnittlich 34,4 Stunden pro Woche. Das entspricht 40,3 Stunden in Vollzeit und 20,9 Stunden in Teilzeit. 

Die Arbeitszeiten von Ärztinnen und Ärzten sind in den vergangenen zehn Jahren im Vergleich zu den Erwerbstätigen insgesamt überdurchschnittlich stark gesunken. Als Grund dafür gibt das Statistische Bundesamt den gestiegenen Anteil an Teilzeitarbeit an. Im Jahr 2014 arbeiteten noch 15 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit – im Jahr 2024 waren es bereits 28 Prozent. Bei den Erwerbstätigen insgesamt stieg der Anteil im selben Zeitraum von 28 Prozent auf 31 Prozent an.

Reaktivierung von Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand

Vor diesem Hintergrund sind Bemühungen zu betrachten, Ärztinnen und Ärzte länger im Berufsleben zu halten, um den zunehmenden Ärztemangel in einigen Fachgebieten und in einigen vorwiegend ländlichen Regionen einzudämmen. Das Potenzial hierfür ist beträchtlich: zu den rund 106 000 Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand (+2,3 Prozent zum Vorjahr) kommt eine große Anzahl von Personen, die sich dem Ruhestandsalter nähern. 

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 43 444 berufstätige Ärztinnen und Ärzte älter als 65 Jahre, weitere 60 826 waren zwischen 60 und 65 Jahre alt. Nahezu ein Viertel (23,4 Prozent) der berufstätigen Ärzteschaft hatte somit das 60. Lebensjahr erreicht und wird in den kommenden Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. 

Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte von den steuerlichen Anreizen der „Aktivrente“ auszuschließen. Damit entfällt das enorme Potenzial an erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten, die im Alter über 60 Jahren berufstätig sind und die mit entsprechenden Anreizen angesprochen werden könnten. 

Die größten Potenziale in dieser Hinsicht sind insbesondere bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu vermuten. Ein Drittel (33 Prozent) des ärztlichen Personals bei Gesundheitsämtern sowie 44 Prozent der Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sind über 60 Jahre alt und stehen im Berufsleben. 

Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass sich das Tempo bei den Praxisschließungen beschleunigt, weil keine Nachfolge zur Verfügung steht. 

Um das derzeitige Versorgungsniveau auch in Zukunft aufrechtzuerhalten, wird eine ausreichende Zahl an Neuzugängen von neu ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten benötigt. 

Im Jahr 2025 wurden 10 203 Ärztinnen und Ärzte mit deutscher Staatsbürgerschaft und 5 448 Ärztinnen und Ärzte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit erstmals bei den (Landes-)Ärztekammern registriert.

Zuwanderung von Ärztinnen und Ärzten

Die Zahl zugewanderter Ärztinnen und Ärzte stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent auf insgesamt 71 480 an. Somit besitzen inzwischen 16 Prozent aller berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Wert entspricht in etwa dem Anteil ausländischer Beschäftigter im Allgemeinen. 

Dieser neue Höchststand ist überwiegend auf den Zuzug von Ärztinnen und Ärzten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zurückzuführen (+7,6 Prozent zum Vorjahr). Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit einer EU-Staatsangehörigkeit stieg lediglich um 0,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt aus EU-Ländern (35 Prozent) oder anderen europäischen Staaten (21 Prozent) sowie aus Ländern des Nahen Ostens. Häufigste Herkunftsländer sind Syrien (7 959), Rumänien (4 617), die Türkei (3 532), Russland (3 138), Österreich (3 076) und Griechenland (2 963). 

Ausländische Ärztinnen und Ärzte sind überwiegend in der stationären Versorgung tätig. Im Jahr 2025 verließen im Gegenzug 2 234 Ärztinnen und Ärzte Deutschland, davon sind 1 236 deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. 

Ergänzende Statistiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis) legen nahe, dass von den ausländischen Ärztinnen und Ärzten im Jahr 2024 knapp die Hälfte jünger als 35 Jahre alt war. Unter den Ärztinnen und Ärzten mit deutscher Staatsbürgerschaft traf dies nur zu 18 Prozent zu. 

Ferner deutet eine Auswertung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes darauf hin, dass die tatsächliche Zahl an Ärztinnen und Ärzten mit Einwanderungsgeschichte deutlich höher liegt: Ein Teil der zugewanderten Ärztinnen und Ärzte besitzt inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft und kann aufgrund des Merkmals Staatsangehörigkeit nicht von Ärztinnen und Ärzten ohne Einwanderungsgeschichte unterschieden werden. 

Destatis schätzt, dass im Jahr 2024 aus dem Ausland zugewanderte Ärztinnen und Ärzte 24 Prozent – also nahezu ein Viertel – der gesamten Ärzteschaft ausmachen. In der Bevölkerung hatten 2024 insgesamt 26 Prozent eine Einwanderungsgeschichte.