Bundesweite Erprobung des Ärztlichen Personalbemessungssystems startet

Stationäre Versorgung

Die Bundesärztekammer hat mit dem ärztlichen Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) ein Instrument zur Ermittlung des aufgaben- und patientengerechten ärztlichen Personalbedarfs in Krankenhäusern entwickelt. Ziel ist es, sämtliche Tätigkeiten systematisch zu erfassen, in die Ärztinnen und Ärzte eingebunden sind, und auf dieser Grundlage eine sachgerechte Bewertung der ärztlichen Personalausstattung zu ermöglichen.

Neben Diagnostik und Therapie übernehmen Ärztinnen und Ärzte im Klinikalltag zahlreiche zusätzliche Aufgaben. ÄPS-BÄK soll nicht nur die direkten ärztlichen Tätigkeiten, sondern das gesamte Aufgabenspektrum, insbesondere auch die indirekten Tätigkeiten erfassen, sowie Besonderheiten im Patientenstamm der einzelnen Kliniken und Abteilungen in der Personalplanung berücksichtigen.

Laut Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz soll ein Konzept zur ärztlichen Personalbemessung auf seine Praxistauglichkeit geprüft werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wählte dazu ÄPS-BÄK aus und beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, die Erprobung durchzuführen.

Nachdem eine erste Testphase in zehn Krankenhäusern abgeschlossen wurde, beginnt nun die bundesweite Erprobung. Die ausgewählten Kliniken sind gemäß § 137m SGB V zur Teilnahme verpflichtet. Sie erhalten in dieser Woche von KPMG eine Teilnahmeaufforderung mit entsprechendem Informationsmaterial.

Die Bundesärztekammer begrüßt diese Evaluation ausdrücklich und ruft die Ärztinnen und Ärzte der betreffenden Fachabteilungen auf, sich aktiv in den Prozess einzubringen. „ÄPS-BÄK wurde von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte entwickelt“, betonen Dr. Susanne Johna und Prof. Henrik Herrmann, die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Ärztliche Personalbemessung“ der Bundesärztekammer. „Nun kommt es darauf an, dass die Kolleginnen und Kollegen die Erprobung mit ihrer fachlichen Kompetenz prägen.“