des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ge- währleistet ist und die ärztlichen Leistun- gen angemessen vergütet werden. Ein Ver- stoß gegen Grundprinzipien des SGB V durch einen
Berechnung ärztlicher Leis- tungen an die Bundesärztekammer herangetragen, zum anderen wurden vielfach an die Bundesärzte- kammer herangetragene Wünsche nach analogen Berechnungen ärztlicher Leistungen [...] axis von gro- ßer Bedeutung, weil sie eine…