Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)
Für die Herstellung und Anwendung von Blutprodukten stellt die Bundesärztekammer seit Langem gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik in Richtlinien fest. Diese Aufgabe ist seit 1998 mit dem Transfusionsgesetz (TFG) gesetzlich übertragen.
Nachdem die 2005 erstellten Hämotherapierichtlinien in den Jahren 2007 und 2010 fortgeschrieben wurden, erfolgte eine komplette Überarbeitung. Als Ergebnis wurde am 07.08.2017 die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), Gesamtnovelle 2017“, aufgestellt von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, auf der Internetseite der Bundesärztekammer veröffentlicht.
Im Zuge der Novelle im Jahr 2017 wurde die Richtlinie Hämotherapie stärker am gesetzlichen Auftrag ausgerichtet und dementsprechend neu gegliedert. Inhaltlich wurden die Spenderauswahlkriterien erneut mit den europäischen Vorgaben abgeglichen und den aktuellen nationalen und internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend angepasst. Wie bereits 2010 angekündigt, wurden in diesem Zusammenhang insbesondere die Zulassungskriterien zur Blutspende für Personen mit sexuellem Risikoverhalten erneut evaluiert. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre sowie neuer Untersuchungen konnten des Weiteren die Regelungen zur Spendeentnahme mit Blick auf den Spenderschutz sowie die Festlegungen zu den Transport- und Lagerbedingungen angepasst werden. Neue gesetzliche Regelungen zur Aufklärung und Einwilligung der Empfänger von Blutprodukten sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Blutgruppenbestimmungen waren weitere Aspekte, die Richtlinienänderungen notwendig machten. Mit Blick auf die Versorgung bedeutsam waren insbesondere die geänderten Festlegungen für die Anwendung von Blutprodukten bei Patientinnen und Patienten mit bestimmten schwachen Varianten des Rhesusfaktors.
Nach Hinweisen aus den Anwenderkreisen dieser Richtlinie wurden im Jahr 2019 insbesondere redaktionelle Unschärfen durch ein Erratum und Anpassungen beseitigt.
Unter Berücksichtigung einer erneuten Bewertung der aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen und epidemiologischen Datenlage der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit, des Paul-Ehrlich-Institutes, des Robert Koch-Institutes, des Arbeitskreises Blut gemäß § 24 Transfusionsgesetz und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer vom 26.05.2021 ["Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten – Darstellung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft"] wurden die Zulassungskriterien zur Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten eng umschrieben fortgeschrieben.
Die Bundesärztekammer trägt mit der Richtlinie Hämotherapie dazu bei, dass Patientinnen und Patienten zielgerichtet, effektiv und mit sicheren Blutprodukten versorgt werden und Blutspendende durch ihre Spende nicht zu Schaden kommen.
Dtsch Arztebl 2021; 118 (38): A 1724
Dtsch Arztebl 2021; 118 (42): A 1953-57
Begleitartikel „Blutspende - Unabhängig von der sexuellen Orientierung“
Dtsch Arztebl 2021; 118 (38): A 1688-90