Stellungnahme der BÄK gem. § 91 Abs. 5 SGB V zur Änderung der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie): Ausnahmeregelung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie betreffend die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9