Arbeitsmedizin

Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz ist die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu verhindern, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen sowie eine berufliche Wiedereingliederung nach länger dauerndem krankheitsbedingtem Ausfall zu begleiten.

Insbesondere vor dem Hintergrund auch neuer rechtlicher Grundlagen haben die hierauf ausgerichteten Bemühungen der Arbeitsmedizin an Bedeutung gewonnen.

Die Arbeitsmedizin hat sich in den letzten Jahrzehnten angesichts zunehmender Erkenntnisse über arbeitsbedingte Erkrankungen zu einer quasi vierten Säule im Gesundheitswesen neben der ambulanten und stationären Versorgung sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst entwickelt.


Task Force „Arbeitsmedizin“

In Deutschland werden mögliche Engpässe in der betriebsärztlichen Versorgung diskutiert. Die Bundesärztekammer hat deshalb eine Task Force „Arbeitsmedizin“ gebildet, um die aktuelle Situation zu evaluieren und mögliche Modelle für eine Weiterentwicklung der arbeitsmedizinischen Versorgung zu entwickeln.

In dem vorliegenden Positionspapier wird zunächst die Ist-Situation auf der Basis verfügbarer Daten beschrieben. Darauf aufbauend werden anschließend erste Lösungsansätze für die Verbesserung der Versorgung insbesondere in klein- und mittelständischen Unternehmen vorgeschlagen.

Evaluation und Monitoring der arbeitsmedizinischen Versorgung


"Arbeitsmedizinische Fachkunde"

  • Statistik 2019

    Stand: 31.12.2019

    Tabellen und Diagramme 2019 [PDF]

    Gegliedert nach Landesärztekammern sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 in der Fassung vom 01.01.2011 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen.

    Ausgewiesen wird damit nicht nur die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und Nr. 2 DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärztinnen und Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) DGUV V2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.

    Aktuell haben 12.389 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Damit ist deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 0,85 Prozent gestiegen. Die Tabelle 1 und die Abbildung 1 führen Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegliedert nach Landesärztekammern auf (s. Anlage 1 und 2).

    Der Anteil der 5.612 Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde liegt bei 45,3 Prozent und ist nahezu gleichgeblieben (s. Anlage 1 und 2).

    Die Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV V2) im Zeitverlauf von 2002 bis 2019 wird in Anlage 3 dargestellt.


  • Statistik 2018

    Stand: 31.12.2018

    Tabellen und Diagramme 2018 [PDF]

    Aktuell haben 12.284 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Damit ist deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent gesunken. Die Tabelle 1 und die Abbildung 1 führen Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, gegliedert nach Landesärztekammern, auf (s. Anlage 1 und 2).

    Der Anteil der 5.505 Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der Gesamtzahl an Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde liegt bei 44,8 Prozent und ist nahezu gleich geblieben (s. Anlage 1 und 2). Die Abbildung 2 stellt die Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß

    §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) im Zeitverlauf von 2002 bis 2018 dar (s. Anlage 3).

    Gegliedert nach Landesärztekammern sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 in der Fassung vom 01.01.2011 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und Nr. 2 DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärztinnen und Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) DGUV V2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärztinnen und Ärzte nimmt, entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen, seit 1988 ständig ab.

    Seit Jahren wird gefordert, dass die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver gemacht werden muss, insbesondere durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

    Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern haben ihren Beitrag zur Nachwuchssicherung geleistet. Die Modalitäten der früheren Weiterbildungsgänge zur Erlangung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ und zur Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ wurden grundsätzlich überarbeitet und Hemmnisse zum Zugang dieser Qualifikationen abgebaut.

    Die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO), beschlossen vom 121. Deutschen Ärztetag 2018, besagt nunmehr, dass für die Weiterbildung in der Arbeitsmedizin und in der Betriebsmedizin die klinischen Zeiten nicht mehr nur in der Inneren Medizin, sondern „in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung“ vorgesehen werden können, wenn die Landesärztekammern die MWBO der Bundesärztekammer in geltendes Recht im Rahmen der Kammer- und Heilberufegesetze der Bundesländer überführt haben.

    Ferner ist die Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ nun so konzipiert, dass sie auch berufsbegleitend mit 1.200 Stunden unter einen Befugten erlangt werden kann. Damit soll diese Zusatzbezeichnung auch attraktiv für Hausärzte im ländlichen Bereich sein, indem sie ihre Arbeit in der Arztpraxis flexibel mit dem Erwerb einer Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ vereinbaren können.

    Eine weitere Verbesserung der Situation ist in Bezug auf die Weiterbildungskurse Arbeitsmedizin/ Betriebsmedizin der Landesärztekammern zu verzeichnen. Diese sind nicht nur seit einigen Jahren ausgebucht, sondern es wurden auch neue Weiterbildungskurse geschaffen. Durch diese vergrößerten Kapazitäten kann nun vermehrt der Nachwuchs qualifiziert werden.


  • Statistik 2017

    Stand: 31.12.2017

    Tabellen und Diagramme 2017 [PDF]

    Aktuell haben 12.545 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Damit ist deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozent moderat gestiegen. Die Tabelle 1 und die Abbildung 1 führen Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, gegliedert nach Landesärztekammern, auf (s. Anlage 1 und 2).

    Der Anteil der 5.645 Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der Gesamtzahl an Ärztinnen  und  Ärzten  mit  arbeitsmedizinischer  Fachkunde liegt bei 45 Prozent und hat sich damit um 0,5 Prozent erhöht. Ebenso ist insgesamt die Anzahl der Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber dem Vorjahr moderat um 1,7 Prozent angestiegen (s. Anlage 1 bis 4).

    Die Analyse nach Altersgruppen (s. Tabelle 2) zeigt, dass 6.231 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde bereits 65 Jahre alt und älter sind (49,7 Prozent). Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Prozent angestiegen. Von diesen Ärztinnen und Ärzte sind viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen, dass sie mittelfristig dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Der Anteil der Altersgruppe bis 44 Jahre ist, mit 820 Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, deutlich um 7,3 Prozent angestiegen (s. Anlage 3 und 4).

    Die Abbildung 3 stellt die Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) im Zeitverlauf von 2002 bis 2017 dar (s. Anlage 5).

    Gegliedert nach Landesärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 in der Fassung vom 01.01.2011 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen.

    Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der  Ärztinnen und Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und Nr. 2 DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärztinnen und Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) DGUV V2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärztinnen und Ärzte nimmt, entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen, seit 1988 ständig ab.

    Bewertung: Die Ergebnisse der Statistik im Erhebungszeitraum 2017 zeigen einen moderaten Anstieg der Anzahl an Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Es zeigt sich, dass viele das Pensionsalter erreicht haben. Aber der Nachwuchs stellt sich ein. Mit 820 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde in der Altersgruppe bis 44 Jahren zeigt sich ein deutlicher Anstieg um 7,3 Prozent. Eine weitere Verbesserung der Situation zeigt sich ebenso deutlich im Weiterbildungsbereich. Die Weiterbildungsakademien berichten, dass die Weiterbildungskurse seit einigen Jahren ausgebucht sind. Dies hat die Ärztekammer Hamburg und die Landesärztekammer Schleswig-Holstein bewogen, eine weitere Weiterbildungsakademie im Norden Deutschlands einzurichten. Diese Akademie hat ihre Arbeit im Februar 2018 aufgenommen.

    Seit Jahren wird gefordert, dass die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver gemacht werden muss, insbesondere müssen die Arbeitsbedingungen verbessert  werden.  Hierzu wurde am 14.01.2013 eine Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses vom Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstaltet.  Dabei  wurde  deutlich, dass das präventivmedizinisch  ausgerichtete  Fach „Arbeitsmedizin“ und die Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ einen wichtigen Platz in der Arbeitswelt einnehmen und weiter einnehmen müssen. Aus dieser Konferenz entstand eine konzertierte Aktion zur Nachwuchssicherung in der Arbeitsmedizin aller am Arbeitsschutz beteiligter Institutionen, dem „Aktionsbündnis Arbeitsmedizin“.

    Auch die Bundesärztekammer hat ihren Beitrag zur Nachwuchssicherung geleistet. Die Modalitäten  der  früheren  Weiterbildungsgänge  zur  Erlangung  der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ und zur Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ haben sich als nicht mehr zeitgemäß erwiesen und stellten einen „Flaschenhals“ dar. So konnten diese Qualifikationen nur von denjenigen erlangt werden, die eine klinische Weiterbildung in der „Inneren Medizin“ vorwiesen.

    Die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO), beschlossen vom 120. und 121. Deutschen Ärztetag 2017 bzw. 2018, besagt nunmehr, dass für die Weiterbildung in der Arbeitsmedizin und in der Betriebsmedizin die klinischen Zeiten „in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung“ vorgesehen werden können. Dies bedeutet, dass Weiterbildungszeiten über die „Innere Medizin“ hinaus, beispielsweise in der Psychiatrie, Anästhesie, Chirurgie, Dermatologie von den Landesärztekammern anerkannt werden, wenn sie die MWBO der Bundesärztekammer in geltendes Recht im Rahmen der Kammer- und Heilberufegesetze der Bundesländer überführt haben.

    Ferner ist die Zusatz-Weiterbildung  „Betriebsmedizin“ so  konzipiert, dass sie  auch berufsbegleitend mit 1.200 Stunden unter Supervision eines Befugten erlangt werden kann. Auf diesem Wege ist beispielsweise für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner im ländlichen Raum eine Möglichkeit geschaffen worden, neben der Arbeit in der Arztpraxis, flexibel auch die Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ zu absolvieren.

    Sehr hilfreich wird es sein, wenn im letzten Schritt die Landesärztekammern, als Körperschaften öffentlichen Rechts, so schnell wie möglich die Weiterbildung zur Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ und die Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ durch Novellierung der Kammer- und Heilberufegesetze der  Bundesländer  in geltendes Recht überführen würden.


  • Statistik 2016

    Stand: 31.12.2016

    Tabellen und Diagramme 2016 [PDF]

    Aktuell haben 12.466 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Damit ist deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozent moderat gestiegen. Die Tabelle 1 und die Abbildung 1 führen Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegliedert nach Landesärztekammern auf (s. Anlage 1und 2).

    Der Anteil der 5.552 Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der Gesamtzahl an Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde liegt bei 44,5 Prozent und hat sich damit um 2,7 Prozent erhöht. Ebenso ist insgesamt die Anzahl der Ärztinnen gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen (7,4 Prozent) (s. Anlagen 1bis4).

    Die Analyse nach Altersgruppen zeigt (siehe Tabelle 2, Abbildung 2), dass 6.032 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde bereits 65 Jahre alt und älter sind (48,4 Prozent). Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen (3,8 Prozent). Von diesen sind viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen, dass sie mittelfristig dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die Anzahl der unter 35bis 44-Jährigen beträgt 763 und ist damit um 2,4 Prozent angestiegen (s. Anlagen 3 und 4). Die Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) im Zeitverlauf von 2000 bis 2016 stellt die Abbildung 3 dar (s. Anlage 5).

    Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 DGUV V2 in den Jahren 2000 bis 2002 um 10,5 Prozent ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landesärztekammern zu erklären.

    Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppelund Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 DGUV V2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation eines Arztes/einer Ärztin im Bereich sämtlicher Ärztekammern.

    Eine weitere EDV-Umstellung einiger Landesärztekammern im Jahr 2011 bewirkte, dass viele Ärztinnen und Ärzte von der Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ mit Stand vom 31.12.2011 nicht erfasst wurden. Diese wurden aber im Erfassungsjahr 2012 wieder aufgeführt und erklären die Steigerung der Gesamtanzahl um 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Werden die Zahlen zum Stichtag 31.12.2010 herangezogen, so ist die Gesamtanzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der arbeitsmedizinischen Fachkunde nahezu konstant geblieben (-0,1 Prozent).

    ­Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärztinnen und Ärzten mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 in der Fassung vom 01.01.2011 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärztinnen und Ärzten, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und Nr. 2 DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärztinnen und Ärzten, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sowie Nr. 1 und 2b DGUV V2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärztinnen und Ärzten nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.

    Die Ergebnisse der Statistik zeigen im Erhebungszeitraum 2016 einen moderaten Anstieg der Anzahl an Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Es zeigt sich nach wie vor eine sich einstellende Überalterung. Anlass zur Hoffnung auf eine weitere Verbesserung der Situation gibt der Hinweis der Weiterbildungsakademien, dass seit einigen Jahren die Weiterbildungskurse gefüllt sind.

    Seit Jahren wird gefordert, dass die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver gemacht werden muss, insbesondere müssten die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Hierzu wurde am 14.01.2013 eine Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses vom Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstaltet. Dabei wurde deutlich, dass das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Arbeitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin einen wichtigen Platz in der Arbeitswelt einnehmen und weiter einnehmen müssen. Aus dieser Konferenz entstand eine konzertierte Aktion zur Nachwuchssicherung in der Arbeitsmedizin aller am Arbeitsschutz beteiligter Institutionen. Ferner wird von der Bundesärztekammer derzeit eine berufsbegleitende Zusatz-Weiterentwicklung Betriebsmedizin konzipiert, die die Erlangung dieser Qualifikation erleichtern soll, wobei die Qualität der Weiterbildung gewährleistet bleibt.


  • Statistik 2015

    Stand: 31.12.2015

    Tabellen und Diagramme 2015 [PDF]

    Aktuell haben 12.363 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Damit ist deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 1 Prozent moderat gesunken. Die Tabelle 1 und die Abbildung 1 führen Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegliedert nach Landesärztekammern auf (s. Anlage 1 und 2).

    Der Anteil der 5.168 Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der Gesamtzahl an Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde liegt bei 41,8 Prozent und ist damit konstant geblieben. Ebenso ist insgesamt die Anzahl der Ärztinnen gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben (- 0,7 Prozent) (s. Anlagen 1 bis 4).

    Die Analyse nach Altersgruppen zeigt (siehe Tabelle 2, Abbildung 2), dass 5810 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde bereits 65 Jahre alt und älter sind (47  Prozent). Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr moderat angestiegen (3,3 Prozent). Von diesen sind viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen, dass sie mittelfristig dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die Anzahl der unter 35- bis 44-Jährigen beträgt 745 (s. Anlagen 3 und 4). Die Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) im Zeitverlauf von 1988 bis 2014 stellt die Abbildung 3 dar (s. Anlage 5).

    Zur näheren Interpretation dieser Statistik geben wir Ihnen folgende weitere Hinweise: Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 DGUV V2 in den Jahren 2000 bis 2002 um 10,5 Prozent ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landesärztekammern zu erklären. Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel- und Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 DGUV V2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation eines Arztes/einer Ärztin im Bereich sämtlicher Ärztekammern. Eine weitere EDV-Umstellung einiger Landesärztekammern im Jahr 2011 bewirkte, dass viele Ärztinnen/Ärzte von der Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ mit Stand vom 31.12.2011 nicht erfasst wurden. Diese wurden aber im Erfassungsjahr 2012 wieder aufgeführt und erklären die Steigerung der Gesamtanzahl um 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Werden die Zahlen zum Stichtag 31.12.1010 herangezogen, so ist die Gesamtanzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der arbeitsmedizinischen Fachkunde nahezu konstant geblieben (-0,1 Prozent).

    Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom 01.01.2011 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sowie Nr. 1 und 2b DGUV V2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.

    Die Ergebnisse der Statistik zeigen auch im Erhebungszeitraum 2015 eine nahezu konstant bleibende Anzahl an Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Aber auch die insgesamt sich einstellende Überalterung unserer Gesellschaft und damit auch die (Betriebs-)Ärzteschaft werden anhand dieser Statistik „Arbeitsmedizinischer Fachkunde“ sichtbar. Anlass zur Hoffnung auf eine weitere Verbesserung der Situation gibt der Hinweis der Weiterbildungsakademien, dass seit einigen Jahren die Weiterbildungskurse gefüllt sind. Dennoch wachsen immer noch zu wenig Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde nach.

    Seit Jahren wird gefordert, dass die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver gemacht werden muss, insbesondere müssten die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Hierzu wurde am 14.01.2013 eine Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses vom Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstaltet. Dabei wurde deutlich, dass das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Arbeitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin einen wichtigen Platz in der Arbeitswelt einnehmen und weiter einnehmen müssen. Aus dieser Konferenz entstand eine konzertierte Aktion zur Nachwuchssicherung in der Arbeitsmedizin aller am Arbeitsschutz beteiligter Institutionen. Ferner zeigt sich, dass zwischenzeitlich überbetriebliche Dienste sich nunmehr darauf eingestellt haben, dem Nachwuchs Weiterbildungsstellen anzubieten, die attraktiv sind und auf einem wertschätzenden Kontext aufbauen.


  • Statistik 2014

    Stand 31.12.2014

    Tabellen und Diagramme 2014 [PDF]

    Aktuell haben 12.489 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Damit ist deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozent angestiegen. Die Tabelle 1 und die Abbildung 1 führen Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegliedert nach Landesärztekammern auf. Der Anteil der 5.202 Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der Gesamtzahl an Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde liegt bei 41,7 Prozent. Insgesamt ist die Anzahl der Ärztinnen gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent angestiegen (s. Anlagen 1 bis 4). Die Analyse nach Altersgruppen im Jahr 2014 zeigt (siehe Tabelle 2, Abbildung 2), dass 7.394 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde bereits 60 Jahre alt und älter sind (59,2 Prozent). Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr moderat angestiegen (1,4 Prozent). Von diesen sind viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen, dass sie mittelfristig dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die Zahl der unter 35- bis 39-Jährigen beträgt 287 und hat sich damit um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert (s. Anlagen 3 und 4). Die Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) im Zeitverlauf von 1988 bis 2014 stellt die Abbildung 3 dar (s. Anlage 5).

    Zur näheren Interpretation dieser Statistik geben wir Ihnen folgende weitere Hinweise: Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 DGUV V2 in den Jahren 2000 bis 2002 um 10,5 Prozent ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landesärztekammern zu erklären. Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel- und Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 DGUV V2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation eines Arztes/einer Ärztin im Bereich sämtlicher Ärztekammern. Eine weitere EDV-Umstellung einiger Landesärztekammern im Jahr 2011 bewirkte, dass viele Ärztinnen/Ärzte von der Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ mit Stand vom 31.12.2011 nicht erfasst wurden. Diese wurden aber im Erfassungsjahr 2012 wieder auf­geführt und erklären die Steigerung der Gesamtanzahl um 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Werden die Zahlen zum Stichtag 31.12.1010 herangezogen, so ist die Gesamtanzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der arbeitsmedizinischen Fachkunde nahezu konstant geblieben (-0,1 Prozent).

    Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene er­folgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom 01.01.2011 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsre­gelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sowie Nr. 1 und 2b DGUV V2 weiterhin über die ar­beitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.

    Die Ergebnisse der Statistik zeigen also weiterhin einen – wenn auch nur geringfügigen – Aufwärtstrend im Hinblick auf die Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Anlass zur Hoffnung auf eine weitere Verbesserung der Situation gibt der Hinweis der Weiterbildungsakademien, dass seit einigen Jahren die Weiterbildungskurse gefüllt sind. Dennoch wachsen immer noch zu wenig Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde nach.

    Seit Jahren wird gefordert, dass die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver gemacht werden muss, insbesondere müssten die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Hierzu wurde am 14.01.2013 eine Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuch­ses vom Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstaltet. Dabei wurde deutlich, dass das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Ar­beitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin einen wichtigen Platz in der Arbeitswelt einnehmen und weiter einnehmen müssen. Aus dieser Konferenz entstand eine konzertierte Aktion zur Nachwuchssicherung in der Arbeitsmedizin aller am Arbeitsschutz beteiligter Institutionen. Ferner zeigt sich, dass zwischenzeitlich überbetriebliche Dienste sich nunmehr darauf eingestellt haben, dem Nachwuchs Weiterbildungsstellen anzubieten, die attraktiv sind und auf einem wertschätzenden Kontext aufbauen.


  • Statistik 2013

    Stand 31.12.2013

    Tabellen und Diagramme 2013 [PDF]

    Aktuell haben 12.430 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Damit ist die Anzahl dieser Ärztinnen und Ärzte gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozent angestiegen. Der Anteil der 5.122 Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der Gesamtzahl an Ärztinnen und Ärzten liegt bei 41,2 Prozent und bleibt damit konstant gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt aber ist die Anzahl der Ärztinnen gegenüber dem  Vorjahr um 1,8 Prozent angestiegen.

    Die Analyse nach Altersgruppen im Jahr 2013 zeigt, dass 7.180 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde bereits 60 Jahre alt und  älter sind (57,8 Prozent). Diese Zahl ist nahezu konstant gegenüber dem Vorjahr geblieben. Von diesen sind viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen, dass sie mittelfristig dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die Zahl der unter 35- bis 39-Jährigen  beträgt 279 und hat sich damit um 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Die Zahl der 50- bis 54-Jährigen liegt bei 1.572 und ist damit  erstmals gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent angestiegen.

    Zur näheren Interpretation dieser Statistik folgende Hinweise:

    Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 in den Jahren 2000 bis 2002 um 10,5 Prozent ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landesärztekammern zu erklären. Es  erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel- und Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde  gemäß §§ 3 und 6 BGV A2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation eines Arztes/einer  Ärztin im Bereich sämtlicher Ärztekammern. Eine weitere EDV Umstellung einiger Landesärztekammern im Jahr 2011 bewirkte, dass viele  Ärztinnen/Ärzte von der Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ mit Stand vom 31.12.2011 nicht erfasst wurden. Diese wurden aber im  Erfassungsjahr 2012 wieder aufgeführt und erklärt die Steigerung der Gesamtanzahl um 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Werden die Zahlen  zum Stichtag 31.12.1010 herangezogen, so ist die Gesamtanzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der arbeitsmedizinischen Fachkunde nahezu  konstant geblieben (-0,1 Prozent).

    Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom 01.01.2011 möglichen  betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die  Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach  Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sowie Nr. 1 und 2b DGUV V2 weiterhin über die  arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als  Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.

    Bewertung:

    Insgesamt zeigt die Statistik erfreulicherweise erstmalig einen Aufwärtstrend im Hinblick auf die Anzahl der Ärztinnen und Ärzten mit  arbeitsmedizinischer Fachkunde. Zwar werden in den nächsten Jahren mehr Betriebsärztinnen und Betriebsärzte aus der betriebsärztlichen  Tätigkeit ausscheiden als nachfolgend weitergebildet werden, aber dennoch wird kein eklatanter Mangel an Betriebsärztinnen und -ärzten zu  erwarten sein. Es zeigt sich zum einen, dass viele Betriebsärztinnen und Betriebsärzte auch über das 65. Lebensjahr hinaus betriebsärztlich tätig  sind und damit nicht der betriebsärztlichen Betreuung verloren gehen, zum anderen steigt die Zahl der jungen Ärztinnen und Ärzte unter 35 –  39-jährigen mit arbeitsmedizinische Fachkunde im Jahr 2013 deutlich – und zwar um 19 Prozent. Viele Anzeichen sprechend dafür, dass sich der  Aufwärtstrend fortsetzt.

    Seit Jahren wird gefordert, dass die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver gemacht werden muss, insbesondere müssten die  Arbeitsbedingungen verbessert werden. Hierzu wurde am 14.01.2013 eine Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses vom  Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstaltet. Dabei wurde deutlich, dass das  präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Arbeitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin – als die unabdingbare Kompetenz in der  Primär-, Sekundär- und Terziärprävention – einen wichtigen Platz im Arbeitsschutz und im Gesundheitssystem einnehmen und weiter einnehmen  müssen.

    Aus dieser Konferenz entstand eine konzertierte Aktion zur Nachwuchssicherung in der Arbeitsmedizin aller am Arbeitsschutz beteiligter  Institutionen. Zwischenzeitlich zeigt sich vor allem, dass sich überbetriebliche Dienste nunmehr darauf eingestellt haben, dem Nachwuchs  Weiterbildungsstellen anzubieten, die attraktiv sind und auf einen wertschätzenden Kontext aufbauen. Diese Trendwende wird von der  Bundesärztekammer ausdrücklich begrüßt: Betriebsärztlicher Nachwuchs stellt sich wieder verstärkt ein.


  • Statistik 2012

    Stand: 31.12.2012

    Tabellen und Diagramme [PDF]

    Aktuell haben 12.222 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Damit ist die Anzahl dieser Ärztinnen und Ärzte gegenüber dem Vorjahr um 7,6 Prozent angestiegen und liegt wieder in etwa auf dem Niveau der Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ der Bundesärztekammer mit Stand: 31.12.2010. Dies ist insbesondere auf die unten dargelegte EDV Umstellung einiger Landesärztekammern im Jahr 2011 zurückzuführen (s. Anlagen 1 und 2). Der Anteil der 5.007 Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde liegt bei 41 Prozent (s. Anlagen 1 bis 4).

    Die Analyse nach Altersgruppen im Jahr 2012 zeigt, dass 7.050 Ärztinnen und Ärzte bereits 60 Jahre alt und älter sind (57,6 Prozent). Von diesen sind viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen, dass sie mittelfristig dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die Zahl der 35- bis 39-Jährigen beträgt 210, mit einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Prozent. Die Zahl der 50- bis 54-Jährigen liegt bei 1.549 und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 10 Prozent angestiegen. Diese Zahlen zeigen, dass zu wenig Ärztinnen und Ärzte sich am Anfang ihrer Berufstätigkeit für die Arbeitsmedizin entscheiden. Oftmals fällt die Entscheidung aber erst später, nach dem bereits eine erste Facharztqualifikation erlangt wurde (s. Anlagen 3 und 4).

    Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 in den Jahren 2000 bis 2002 um 10,5 Prozent ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landesärztekammern zu erklären. Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel- und Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 BGV A2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation eines Arztes/einer Ärztin im Bereich sämtlicher Ärztekammern. Eine weitere EDV Umstellung einiger Landesärztekammern im Jahr 2011 bewirkte, dass viele Ärztinnen/Ärzte von der Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ mit Stand vom 31.12.2011 nicht erfasst wurden. Diese wurden aber im Erfassungsjahr 2012 wieder aufgeführt und erklärt die Steigerung der Gesamtanzahl um 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr (siehe Seite 1). Werden die Zahlen vom Stichtag 31.12.1010 herangezogen, so ist die Gesamtanzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der arbeitsmedizinischen Fachkunde nahezu konstant geblieben (-0,09 Prozent).

    Weiterhin wird in einer Tabelle die zeitliche Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) von 1988 bis 2011 dargestellt (s. Anlage 5).

    Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom 01.01.2011 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sowie Nr. 1 und 2b DGUV V2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.

    Insgesamt zeigt die Statistik, dass in den nächsten Jahren mehr Betriebsärztinnen und Betriebsärzte aus der betriebsärztlichen Tätigkeit ausscheiden als weitergebildet werden. Trotz dieser Zahlen ist aber nach wie vor noch kein eklatanter Mangel an Betriebsärztinnen und -ärzten zu beobachten. Zu erklären ist dieses Phänomen damit, dass viele Betriebsärztinnen und Betriebsärzte auch über das 65. Lebensjahr hinaus betriebsärztlich tätig sind. Ein Mangel an Betriebsärztinnen und -ärzten wird jedoch mittelfristig sichtbar werden.

    Ziel muss es sein, die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver zu machen. Dies bedeutet auch, dass die Arbeitsbedingungen und die Vergütung der weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte deutlich verbessert werden müssen. Aber auch in der Öffentlichkeit und bei den Arbeitgebern muss deutlich werden, dass das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Arbeitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin – als die Kompetenz in der Primär-, Sekundär- und Terziärprävention – einen wichtigen Platz im Arbeitsschutz und im Gesundheitssystem einnehmen.


  • Statistik 2011

    Stand: 31.12.2011

    Tabellen und Diagramme [PDF]

    Aktuell haben 11.361 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Damit ist die Anzahl dieser Ärztinnen und Ärzte gegenüber dem Vorjahr um 7,1 Prozent zurückgegangen. Dies ist insbesondere auf die unten dargelegte Entwicklung der Altersstruktur zurückzuführen (s. Anlagen 1 und 2).

    Erstmals wurden auch Daten über die Anzahl von Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde erhoben. Demnach liegt der Anteil der 4.959 Ärztinnen bei 43,7 Prozent (s. Anlagen 1 bis 4).

    Die Analyse nach Altersgruppen im Jahr 2011 zeigt, dass 6.397 Ärztinnen  und Ärzte bereits 60 Jahre alt und älter sind (56,3 Prozent). Von diesen sind sehr viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen, dass sie mittelfristig dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden.
    Die Zahl der 35- bis 39-Jährigen beträgt 225, mit einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 8,5 Prozent. Die Zahl der 40- bis 44-Jährigen liegt bei 684 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 18,6 Prozent verringert.
    Diese Zahlen zeigen, dass zu wenig Ärztinnen und Ärzte sich für die Arbeitsmedizin neu entscheiden. Oftmals fällt die Entscheidung aber erst später, nach dem bereits eine erste Facharztqualifikation erlangt wurde (s. Anlagen 3 und 4).

    Insgesamt zeigt die Statistik, dass in den nächsten Jahren deutlich mehr Betriebsärztinnen und Betriebsärzte aus der betriebsärztlichen Tätigkeit ausscheiden als nachwachsen werden. Trotz dieser Zahlen ist aber nach wie vor noch kein eklatanter Mangel an Betriebsärztinnen und -ärzten zu beobachten. Zu erklären ist dieses Phänomen damit, dass viele Betriebsärztinnen und Betriebsärzte auch über das 65. Lebensjahr hinaus betriebsärztlich tätig sind. Ein Mangel an Betriebsärztinnen und -ärzten wird jedoch mittelfristig sichtbar werden.

    Ziel muss es sein, die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver zu machen. Dies bedeutet auch, dass die Arbeitsbedingungen und die Vergütung der weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte deutlich verbessert werden müssen. Aber auch in der Öffentlichkeit und in den Betrieben muss deutlich werden, dass das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Arbeitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin – als die Kompetenz in der Primär-, Sekundär- und Terziärprävention – einen wichtigen Platz im Arbeitsschutz und im Gesundheitssystem einnehmen.

    Zur näheren Interpretation dieser Statistik geben wir Ihnen folgende weitere Hinweise:

    Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 in den Jahren 2000 bis 2002 um 10,5 % ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landesärztekammern zu erklären. Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel- und Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 BGV A2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation eines Arztes/einer Ärztin im Bereich sämtlicher Ärztekammern. Weiterhin wird in einer Tabelle die zeitliche Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) von 1988 bis 2011 dargestellt (s. Anlage 5).

    Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom 01.01.2011 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sowie Nr. 1 und 2b DGUV V2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.

    Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.


  • Statistik 2010

    Stand: 31.12.2010

    Diagramme und Tabellen [PDF]

    Aktuell haben 12.233 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Anhand der vorliegenden Statistik zeigt sich, dass die Anzahl dieser Ärztinnen und Ärzte gegenüber dem Vorjahr in etwa konstant geblieben ist (- 0,3 %). Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ ist hingegen um 1,5 % gestiegen.

    Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit der Fachkunde nach § 6 Abs. 2 BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ um 10,3 % ist als Auswirkung der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003/2004 zu interpretieren. Mit dieser Novellierung ist der Qualifizierungsweg nach § 6 Abs. 2 BGV A2; d. h. die sogenannte 2-jährige Learning- by-doing-Weiterbildung, von allen Ärztekammern abgeschafft worden.

    Ab 01.01.2011 ist somit keine Weiterbildung nach § 6 Abs. 2 BGV A2 mehr möglich. Diese Bescheinigung darf somit nicht mehr erteilt werden (s. Anlagen 1 und 2). Die Analyse nach Altersgruppen ergibt, dass 53 % aller Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde 60 Jahre alt oder älter sind (s. Anlagen 3 und 4).

    Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 in den Jahren 2000 bis 2002 um 10,5 % ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landesärztekammern zu erklären. Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel- und Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 BGV A2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation eines Arztes/einer Ärztin im Bereich sämtlicher Ärztekammern. Weiterhin wird in der Tabelle die zeitliche Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) von 1988 bis 2010 dargestellt (s. Anlage 5).

    Zur näheren Interpretation dieser Statistik folgende Hinweise:

    Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom 01.10.2005 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und 2BGV A2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) BGV A2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.

    Darüber hinaus ist die Zahl derjenigen Ärzte ausgewiesen, welche noch die nach § 6 Abs. 2 BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um – befristet in der Regel auf 3 Jahre – im Rahmen einer 2-jährigen selbständigen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem „geeigneten Betrieb“ die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ erwerben zu können. Diese Art der Qualifizierung ist ab dem Jahr 2004 von den Landesärztekammern abgeschafft worden.


  • Statistik 2009

    Stand: 31.12.2009

    Tabellen und Grafiken [PDF]

    Konstante Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit „Arbeitsmedizinischer Fachkunde“ im Jahr 2009

    Nur Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde sind berechtigt, in Betrieben betriebsärztlich tätig zu werden. Aktuell weisen 12.266 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde nach. Gegenüber dem Vorjahr ist deren Anzahl in etwa konstant geblieben (-0,05 %) (Stand: 31. Dezember 2009). Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der Facharztqualifikation „Arbeitsmedizin“ hat sich dafür um 1,5 Prozent erhöht. Erwartungsgemäß hat sich der Anteil der Betriebsärzte mit der arbeitsmedizinischen Fachkunde nach § 6 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ um 13 Prozent verringert, da die „Learning-by-Doing“-Weiterbildung aus Qualitätssicherungsgründen von allen Landesärztekammern abgeschafft wurde. Diejenigen, die noch aufgeführt sind, begannen ihre Weiterbildung nach der vorherigen (Muster-)Weiterbildungsordnung von 1992.

    Nachwuchsmangel wird sichtbar

    Die Analyse nach Altersgruppen im Jahr 2009 zeigt, dass 4. 718 Ärztinnen und Ärzte bereits 65 Jahre alt und älter sind. Weitere 1.534 sind 60 bis 64 Jahre alt. Dies bedeutet, dass 49 Prozent aller Betriebsärztinnen und Betriebsärzte 60 Jahre oder älter sind. Von diesen sind sehr viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen, dass sie mittelfristig dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden (s. Tabelle 1 und Grafik 1).

    Für den ärztlichen Nachwuchs scheint das Fach Arbeitsmedizin wenig attraktiv zu sein. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die in einem Alter unter 35 Jahren mit arbeitsmedizinischer Fachkunde betriebsärztlich tätig sind, ist gering, da die Arbeits- bzw. Betriebsmedizin meist nicht als erste Facharzt- oder Zusatzqualifikation gewählt wird. Die Zahl der 35- bis 39-Jährigen beträgt nur 293 mit einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 15,8 Prozent, die der 40- bis 44-Jährigen 937 um 8,2 Prozent (genaue Aufschlüsselungen im Internet unter www.bundesärztekammer.de) (s. Tabelle 2 und Grafik 2).

    Die Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) von 1991 bis 2009 ist in der Grafik 3 dargestellt.

    Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen muss angestrebt werden

    Die Zahlen zeigen, dass in den nächsten Jahren deutlich mehr Betriebsärztinnen und Betriebsärzte aus der betriebsärztlichen Tätigkeit ausscheiden als nachwachsen werden Trotz dieser Zahlen ist derzeit aber kein erhöhter Mangel an Betriebsärztinnen und -ärzten zu beobachten. Zu erklären ist dieses Phänomen damit, das viele Betriebsärztinnen und Betriebsärzte auch über das 65. Lebensjahr hinaus betriebsärztlich tätig sind. Wir gehen davon aus, dass ein Mangel an Betriebsärztinnen und -ärzten erst mittelfristig sichtbar wird.

    Ziel muss es nun sein, die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver zu machen. Dies bedeutet auch, dass die Arbeitsbedingungen und die Honorierung der weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzten deutlich verbessert werden müssen. Aber es muss auch in der Öffentlichkeit und in den Betrieben deutlich werden, dass das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Arbeitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin – als die Kompetenz in der Primär- Sekundär- und Terziärprävention – einen wichtigen Platz im Arbeitsschutz und im Gesundheitssystem einnehmen.

    Erläuterungskasten

    Die Bundesärztekammer führt seit 1988 jährlich eine Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ durch. Zur näheren Interpretation dieser Statistik geben wir Ihnen folgende weitere Hinweise:

    Die Arbeitsmedizinische Statistik ist gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene. Die Angabe der Zahl der Ärztinnen und Ärzte erfolgt mit den nach §§ 3 und 6 BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom 01.10.2005 möglichen betriebsärztlichen Qualifika­tionen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeich­nung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind, sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) BGV A2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.

    Darüber hinaus ist die Zahl derjenigen Ärzte ausgewiesen, welche noch die nach § 6 Abs. 2 BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um – befristet in der Regel auf 3 Jahre – im Rahmen einer 2-jährigen selbstständigen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem „geeigneten Betrieb“ die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ erwerben zu können. Auch diese Zahl wird sich kontinuierlich verringern, da diese Qualifizierungsmöglichkeit von den Weiterbildungsordnungen der Kammern nicht mehr vorgesehen wird. Zudem haben einige Landesärztekammern die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ nach § 3 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BGV A2 vollständig abgeschafft. Ab dem 01.01.2011 entfällt diese Qualifikation nach § 6 Abs. 2 BGV A2 ersatzlos.

    Aufgrund der schon Ende 1987 erfolgten Fristenabläufe für die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen entfallen für die neuen Bundesländer zwar Angaben über die Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit einer Fachkunde gemäß der o. g. Übergangsregelung, die in den neuen Bundesländern früher erteilten sogenannten staatlichen Anerkennungen als Betriebsarzt sind nur in einigen Kammerbereichen – und dort auch nur teilweise – in Anerkennung für die Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ umgewandelt und somit in dieser Statistik berücksichtigt worden. Sofern keine Umwandlung in die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ erfolgte, ist dennoch auch wiederum nur in einigen Kammerbereichen diese nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages für eine betriebsärztliche Tätigkeit ebenso ausreichende Qualifikation bzw. die Zahl der so qualifizierten Ärzte unter dieser Rubrik ausgewiesen worden.

    In dieser Statistik nicht enthalten ist die Zahl derjenigen Ärzte, die in den Bereichen einiger Landesärztekammern über die nach §§ 3 und 6 BGV A2 vorgegebenen Fachkunde-Varianten hinausgehend eine sogenannte unternehmensbezogene Fachkunde gemäß länderindividueller und im Einvernehmen mit den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften und den zuständigen Sozialministerien getroffenen Regelungen besitzen und auf dieser Grundlage in ihren langjährigen betreuten Betrieben ebenso noch betriebsärztlich tätig sind.


  • Statistik 2008

     Stand: 31.12.2008

    Statistik "Arbeitsmedizinische Fachkunde 2008" [PDF]

    Aktuell haben 12.271 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Anhand der vorliegenden Statistik zeigt sich, dass die Anzahl dieser Ärztinnen und Ärzte gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben ist. Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ ist hingegen weiterhin um 2,2 % gestiegen. Der Rückgang der Ärztin­nen/Ärzte mit der Fachkunde nach § 6 Abs. 2 BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ um 31 % ist als Auswirkung der Novellierung der (Muster-)Weiter­bildungsordnung 2003/2004 zu interpretieren. Mit dieser Novellierung ist der Qualifizierungsweg nach § 6 Abs. 2 BGV A2 von allen Ärztekammern abgeschafft worden. Diese Bescheinigung darf somit nicht mehr erteilt werden.

    Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 in den Jahren 2000 bis 2002 um 10,5 % ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlage in den Landesärztekammern zu erklären. Es erfolgten insbesondere Be­reinigungen von Doppel- und Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 BGV A2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation eines Arztes/einerÄrztin im Bereich sämtlicher Ärztekammern.

    Zur näheren Interpretation folgende Hinweise:

    Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom 01.10.2005 möglichen betriebsärztlichen Qualifika­tionen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeich­nung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und 2BGV A2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) BGV A2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.

    Darüber hinaus ist die Zahl derjenigen Ärzte ausgewiesen, welche noch die nach § 6 Abs. 2 BGV A2  „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um – befristet in der Regel auf 3 Jahre – im Rahmen einer 2-jährigen selbständigen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem „geeigneten Betrieb“ die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ erwerben zu können. Diese Rubrik wird mittelfristig nicht mehr aufgeführt werden, da diese Qualifizierungsmöglichkeit von den Weiterbildungsordnungen der Kammern nicht mehr vorgesehen wird.

    Zudem haben einige Landesärztekammern die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ nach § 3 Nr. 2 BGV A2 und § 6 Abs. 2 BGV A2 damit auch (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen) vollständig abgeschafft.

    In dieser Statistik nicht enthalten ist die Zahl derjenigen Ärzte, die in den Bereichen einiger Landesärztekammern über die nach §§ 3 und 6 BGV A2 vorgegebenen Fachkunde-Varianten hinausgehend eine sogenannte unternehmensbezogene Fachkunde gemäß länderindividueller und im Einvernehmen mit den Landesverbänden der gewerblichen Berufsge­nossenschaften und den zuständigen Sozialministerien getroffenen Regelungen besitzen und auf dieser Grundlage in ihren langjährigen betreuten Betrieben ebenso noch betriebsärztlich tätig sind.


  • Statistik 2007

    Stand: 31.12.2007

    Statistik "Arbeitsmedizinische Fachkunde 2007" [PDF]

    Anhand der vorliegenden Statistik ist festzustellen, dass sich die Anzahl al­ ler Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde mit 0,1 % ge­ genüber dem Vorjahr nur gering verringert hat. Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin"  ist hingegen um 1,7 % gestiegen. Der Rückgang  der Ärztinnen/Ärzte  mit der Fachkunde nach § 6 Abs. 2 BGV A2 "Betriebsärzte  und Fachkräfte für Arbeitssicher­heit" um 26,0 % ist als Auswirkung der Novellierung  der (Muster-)Weiter­bildungsordnung 2003/2004 zu interpretieren. Mit dieser Novellierung  ist der Qualifizierungsweg nach § 6 Abs. 2 BGV A2 von allen Ärztekammern abgeschafft worden. Sie darf somit nicht mehr erteilt werden.

    Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte  mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 in den Jahren 2000 bis 2002 um 10,5 % ist vor al­ lem durch die umfassende EDV-Umstellung  und Neuausrichtung der Erhe­ bungsgrundlage in den Landesärztekammern zu erklären. Es erfolgten insbesondere Bereinigungen  von Doppel- und Mehrfachnennungen unter­ schiedlicher  Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 BGV A2 und damit einhergehend  die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation eines Arztes/einerÄrztin im Bereich sämtli­cher Ärztekammern.Zur näheren Interpretation folgende Hinweise:

    1. Gegliedert  nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 BGV A2 "Betriebsärzte  und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"  in der Fassung vom 01.10.2005 möglichen  betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen  wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin"  oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"  zu führen berechtigt sind, sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Über­gangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) BGV A2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend  der Konstruktion  dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.

    Darüber  hinaus ist die Zahl derjenigen  Ärzte ausgewiesen, welche noch die nach § 6 Abs. 2 BGV A2 "Betriebsärzte  und Fachkräfte für Arbeits­ sicherheit" erforderlichen  Voraussetzungen erfüllen, um - befristet in der Regel auf 3 Jahre - im Rahmen einer 2-jährigen selbständigen betriebs­ärztlichen Tätigkeit in einem "geeigneten Betrieb" die Zusatzbezeich­nung "Betriebsmedizin" erwerben zu können. Auch diese Zahl wird sich kontinuierlich verringern, da diese Qualifizierungsmöglichkeit von den Weiterbildungsordnungen der Kammern nicht mehr vorgesehen wird. Zudem haben einige Landesärztekammern die Weiterbildung zur Zu­satzbezeichnung "Betriebsmedizin" nach § 3 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BGV A2 (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen) vollständig abgeschafft.

    2. Auf Grund der schon Ende 1987 erfolgten Fristenabläufe für die Erfül­lung der entsprechenden Voraussetzungen entfallen für die neuen Bun­ desländer zwar Angaben über die Zahl der Ärzte mit einer Fachkunde gemäß der o. g. Übergangsregelung, die in den neuen Bundesländern früher erteilten sogenannten staatlichen Anerkennungen als Betriebsarzt sind nur in einigen Kammerbereichen - und dort auch nur teilweise - in Anerkennung für die Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" umgewandelt  und somit in dieser Statistik berücksich­ tigt worden. Sofern keine Umwandlung in die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" erfolgte, ist dennoch auch wiederum nur in einigen Kammerbereichen diese nach den Bestimmungen des Einigungsvertra­ ges für eine betriebsärztliche Tätigkeit ebenso ausreichende Qualifikati­on bzw. die Zahl der so qualifizierten Ärzte unter dieser Rubrik ausgewiesen worden. ln dieser Statistik nicht enthalten ist die Zahl derjenigen Ärzte, die in den Bereichen einiger Landesärztekammern über die nach §§ 3 und 6 BGV A2 vorgegebenen Fachkunde-Varianten hi­nausgehend eine sogenannte unternehmensbezogene Fachkunde ge­mäß länderindividueller und im Einvernehmen  mit den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften und den zuständigen Sozi­alministerien getroffenen Regelungen  besitzen und auf dieser Grundlage in ihren langjährigen betreuten Betrieben ebenso noch betriebsärztlich tätig sind.


  • Statistik 2006

     Stand: 31.12.2006

    Statistik "Arbeitsmedizinische Fachkunde 2006" [PDF]

    Anhand der vorliegenden Statistik ist festzustellen, dass die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer  Fachkunde mit 0,1 % gegen­ über dem Vorjahr nur gering angestiegen ist. Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" ist um 2,4 % hingegen deutlicher gestiegen. Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit der Fachkunde nach § 6 Abs. 2 BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicher­ heit" um 17,5% kann als Auswirkung der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003/2004 interpretiert werden. Mit dieser Novelle wurde die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" inhaltlich und zeitlich deutlich erweitert.

    Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer  Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 zwischen den Jahren 2000-2002 um 10,5 % ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung  und Neuausrichtung  der Er­ hebungsgrundlage in den Landesärztekammern zu erklären (s. Pfeil). Es erfolgten insbesondere  Bereinigungen von Doppel- und Mehrfachnennun­ gen unterschiedlicher  Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen  Qualifikationen im Bereich sämtlicher Ärzte­kammern.

    Zur näheren Interpretation dieser Statistik folgende Hinweise:

    1.  Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst  auf Bundesebene  erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3, 6 BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"  in der Fassung vom 01.10.2005 möglichen betriebsärztlichen  Qualifika­ tionen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeich­ nung "Betriebsmedizin" zu führen berechtigt sind, sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) BGV A2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfü­gen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend dieser Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab. Darüber hinaus ist die Zahl derjenigen Ärzte ausgewiesen, welche die nach § 6 Abs. 2 BGV A2  "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssi­ cherheit" erforderlichen Voraussetzungen  erfüllen, um - befristet in der Regel auf 3 Jahre - im Rahmen einer 2-jährigen selbständigen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem "geeigneten Betrieb" die Zusatz­ bezeichnung "Betriebsmedizin" erwerben zu können. Auch diese Zahl wird kontinuierlich zurückgehen, da dieser Qualifizierungsgang von den Kammern nicht mehr angeboten wird. Zudem haben einige Lan­ desärztekammern die Weiterbildung  zur Zusatzbezeichnung  "Betriebsmedizin" vollständig abgeschafft.

    2.  Auf Grund der schon Ende 1987 erfolgten Fristenabläufe für die Erfül­ lung der entsprechenden Voraussetzungen  entfallen für die neuen Bundesländer zwar Angaben über die Zahl der Ärzte mit einer Fach­ kunde gemäß der o. g. Übergangsregelung, die in den neuen Bundesländern früher erteilten so genannten staatlichen Anerkennungen als Betriebsarzt sind nur in einigen Kammerbereichen - und dort auch nur teilweise - in Anerkennung für die Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" umgewandelt und somit in die­ ser Statistik berücksichtigt worden. Sofern keine Umwandlung in die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" erfolgte, ist dennoch auch wie­ derum nur in einigen Kammerbereichen  diese nach den Bestimmun­gen des Einigungsvertrages für eine betriebsärztliche Tätigkeit ebenso ausreichende Qualifikation bzw. die Zahl der so qualifizierten Ärzte unter dieser Rubrik ausgewiesen worden. ln dieser Statistik nicht enthalten ist die Zahl derjenigen Ärzte, die in den Bereichen ei­ niger Landesärztekammern über die nach §§ 3, 6 BGV A2 vorgege­ benen Fachkunde-Varianten hinausgehend  eine so genannte unternehmensbezogene Fachkunde gemäß länderindividueller und dem Einvernehmen mit den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften und den zuständigen Sozialministerien ge­troffenen Regelungen besitzen und auf dieser Grundlage in ihren langjährigen  betreuten Betrieben ebenso noch betriebsärztlich tätig sind.


  • Statistik 2005

    Stand: 31.12.2005

    Statistik "Arbeitsmedizinische Fachkunde 2005" [PDF]

    Anhand der vorliegenden  Statistik ist festzustellen, dass die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der zu­ letzt mit Stand vom 31.12.2004 ermittelten Gesamtzahl von 12.430 auf 12.267 um 1,3 % moderat gesunken ist. Die Anzahl der Ärztinnen und Ärz­te mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" ist um 3,8 % hingegen deutlich gestiegen. Der Rückgang derjenigen Ärztinnen/Ärzte mit der Fach­ kunde nach § 6 Abs. 2 um 26 % kann als Auswirkung der Novellierung  der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003/2004 interpretiert werden. Nach die­ ser (Muster-)Weiterbildungsordnung wurde die Weiterbildung zur Zusatz­ bezeichnung "Betriebsmedizin" deutlich inhaltlich und zeitlich erweitert. Zudem haben sich einige Ärztekammern dazu entschlossen, diesen Weiterbildungsgang  abzuschaffen.

    Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäߧ§ 3, 6 BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" zwischen den Jahren 2000-2002 um 10,5 % ist vor allem durch die umfas­ sende EDV-Umstellung  und Neuausrichtung  der Erhebungsgrundlage in den Landesärztekammern zu erklären (s. Pfeil). Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel- und Mehrfachnennungen unterschiedlicher  Stu­fen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 und damit einhergehend  die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikationen  im Bereich sämtlicher Ärztekammern.

    Zur näheren Interpretation dieser Statistik folgende Hinweise:

    1.  Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene  erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3, 6 BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"  in der Fassung vom 01.10.2005 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeich­ nung "Betriebsmedizin"  zu führen berechtigt sind, sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen  die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) BGV A2 weiterhin über die arbeitsmedizinische  Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend dieser Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab. Darüber hinaus ist die Zahl derjenigen Ärzte ausgewiesen,  welche die nach § 6 Abs. 2 BGV A2  "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssi­cherheit" erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um - befristet in der Regel auf 3 Jahre - im Rahmen einer 2-jährigen selbständigen betriebsärztlichen  Tätigkeit in einem "geeigneten Betrieb" die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"  erwerben zu können. Auch diese Zahl wird kontinuierlich zurückgehen, da dieser Qualifizierungsgang von den Kammern nicht mehr angeboten wird.

    2.  Auf Grund der schon Ende 1987 erfolgten Fristenabläufe für die Erfül­ lung der entsprechenden  Voraussetzungen entfallen für die neuen Bundesländer zwar Angaben über die Zahl der Ärzte mit einer Fach­ kunde gemäß der o. g. Übergangsregelung, die in den neuen Bundesländern früher erteilten so genannten staatlichen Anerkennungen als Betriebsarzt sind nur in einigen Kammerbereichen - und dort auch nur teilweise - in Anerkennung für die Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" umgewandelt und somit in die­ser Statistik berücksichtigt worden. Sofern keine Umwandlung in die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" erfolgte, ist dennoch auch wiederum nur in einigen Kammerbereichen, diese nach den Bestimmun­gen des Einigungsvertrages für eine betriebsärztliche Tätigkeit ebenso ausreichende  Qualifikation bzw. die Zahl der so qualifizierten Ärzte unter dieser Rubrik ausgewiesen worden. ln dieser Statistik nicht enthalten ist die Zahl derjenigen Ärzte, die in den Bereichen ei­niger Landesärztekammern über die nach §§ 3, 6 BGV A2 "Betriebs­ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" vorgegebenen Fachkunde­ Varianten hinausgehend  eine so genannte unternehmensbezogene Fachkunde gemäß länderindividueller  und dem Einvernehmen mit den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften und den zuständigen Sozialministerien getroffenen Regelungen  besit­ zen und auf dieser Grundlage in ihren langjährigen betreuten Betrie­ben ebenso noch betriebsärztlich tätig sind.


  • Statistik 2004

    Stand: 31.12.2004

    Statistik "Arbeitsmedizinische Fachkunde 2004" [PDF]

    Es ist anhand der vorliegenden Statistik festzustellen, dass sich die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der zuletzt mit Stand vom 31.12.2003 ermittelten Gesamtzahl von 12.236 im Jahr 2004 um 1,6% moderat gesteigert hat. Der Rückgang der Ärztin­ nen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 "Be­ triebsärzte  und  Fachkräfte  für  Arbeitssicherheit"  zwischen  den  Jahren 2000-2002 um 10,5 % ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlage in den Landesärztekammern zu erklären (s. Pfeil). Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel­ und Mehrfachnennungen unterschiedlichster Stufen arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikationen im Bereich sämtlicher Ärztekammern.

    Zur näheren  Interpretation  dieser Statistik folgende  Hinweise:

    1.  Gegliedert  nach  Ärztekammer-Bereichen sowie  zusammengefasst auf  Bundesebene  erfolgt  die  Angabe  der  Zahl  der  Ärzte  mit  den nach §§ 3, 6 BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssi­ cherheit"  in der Fassung  vom 01.10.2005  möglichen  betriebsärztli­ chen Qualifikationen.  Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen berechtigt sind, sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen  die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) BGV A2 weiterhin über die arbeitsmedizini­ sche  Fachkunde  verfügen.  Die  Zahl  dieser  Ärzte  nimmt  entspre­ chend  dieser  Konstruktion  dieser  Vorschriften  als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab. Darüber hinaus  ist die Zahl derjenigen  Ärzte  ausgewiesen,  welche  die  nach  §  6  Abs.  2 BGV A2  "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"  erfor­derlichen  Voraussetzungen  erfüllen, um - befristet in der Regel auf 3 Jahre - im Rahmen  einer 2-jährigen selbständigen betriebsärztli­chen Tätigkeit in einem "geeigneten Betrieb" die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" erwerben zu können. Auch diese Zahl wird konti­nuierlich zurückgehen, da dieser Qualifizierungsgang von den Kammern nicht mehr angeboten wird.

    2.   Auf Grund der schon Ende 1987 erfolgten Fristenabläufe  für die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen entfallen für die neuen Bundesländer zwar Angaben über die Zahl der Ärzte mit einer Fachkunde  gemäß der o. g. Übergangsregelung, die in den neuen Bundesländern früher erteilten sogenannten staatlichen Anerkennungen als Betriebsarzt sind nur in einigen Kammerbereichen  - und dort auch nur teilweise - in Anerkennung für die Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" umgewandelt und  somit  in  dieser Statistik berück­sichtigt worden. Sofern keine Umwandlung in die Zusatzbezeichnung  "Betriebsmedizin" erfolgte, ist  dennoch auch wiederum nur in einigen Kammerbereichen, diese nach den Bestimmungen  des Einigungsvertrages für eine betriebsärztliche Tätigkeit ebenso ausreichende Qualifikation bzw. die Zahl der so qualifizierten Ärzte unter dieser Rubrik ausgewiesen  worden. ln die­ ser Statistik nicht enthalten ist die Zahl derjenigen Ärzte, die in den Bereichen einiger Landesärztekammern über die nach §§ 3, 6 BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" vorge­gebenen  Fachkunde-Varianten hinausgehend  eine sogenannte  unternehmensbezogene Fachkunde gemäß länderindividueller und dem Einvernehmen mit den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften und den zuständigen Sozialministerien getroffenen Regelungen besitzen und auf dieser Grundlage in ihren langjährigen  betreuten Betrieben ebenso noch betriebsärztlich tätig sind.


  • Statistik 2003

    Stand: 31.12.2003

    Statistik "Arbeitsmedizinische Fachkunde 2003" [PDF]

    Anhand der vorliegenden Statistik ist festzustellen, dass die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der zuletzt mit Stand vom 31.12.2002 ermit­telten Gesamtzahl von 11.991, sich im Jahr 2003 um 2% moderat gesteigert hat. Der Rück­gang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 3 Unfallverhütungs­vorschrift "Betriebsärzte" zwischen 2000 und 2002 um 10,5% ist vor allem durch die umfas­sende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landes­ärztekammern zu erklären (s. Pfeil). Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel­- und Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde ge­mäß § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikationen im Bereich sämtlicher Ärztekammern.

    Zur näheren Interpretation dieser Statistik folgende Hinweise:

    1.  Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" i.d.F. vom 1. April 1989 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen berechtigt sind, sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen der Übergangsregelungen des §3 Abs. 4 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) Unfallverhü­tungsvorschrift "Betriebsärzte" weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfü­gen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab. Darüber hinaus ist die Zahl derjenigen Ärzte ausgewiesen, welche die nach § 3 Abs. 3 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" er­forderlichen Voraussetzungen erfüllen,  um - befristet  i.d.R. auf drei Jahre - im Rahmen einer zweijährigen selbstständigen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem "geeigneten Be­trieb" die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" erwerben zu können.

    2.  Aufgrund der schon Ende 1987 erfolgten Fristabläufe für die Erfüllung der entsprechen­ den Voraussetzungen entfallen für die neuen Bundesländer zwar Angaben über die Zahl der Ärzte mit einer Fachkunde gemäß der o.g. Übergangsregelungen, Fachkunden nach § 3 Abs. 3 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" werden hingegen auch dort zuneh­mend ausgestellt. Die in den neuen Bundesländern früher erteilten sog. staatlichen Anerkennungen als Betriebsarzt sind nur in einigen Kammerbereichen - und dort auch nur teilweise - in Anerkennungen für die Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" umgewandelt  und somit in dieser Statistik berücksichtigt  worden. So­fern keine Umwandlung in die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" erfolgte, ist dennoch auch wiederum nur in einigen Kammerbereichen diese nach den Bestimmungen des Ei­nigungsvertrages für eine betriebsärztliche Tätigkeit ebenso ausreichende  Qualifikation bzw. die Zahl der so qualifizierten Ärzte unter dieser Rubrik ausgewiesen worden.

    ln dieser Statistik nicht enthalten ist die Zahl derjenigen Ärzte, die in den Bereichen eini­ger Landesärztekammern über die nach  § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" vorgegebenen Fachkunde-Varianten hinausgehend eine sog. unternehmensbezogene Fachkunde gemäß länderindividueller und im Einvernehmen mit den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften und den zuständigen Sozialministerien  ge­troffener Regelungen besitzen und auf dieser Grundlage in ihren langjährig betreuten Be­trieben ebenso noch betriebsärztlich tätig sind.


  • Statistik 2002

    Stand: 31.12.2002

    Tabellen und Diagramme [PDF]

    Auf der Grundlage der uns von den Landesärztekammern gemäß unserem Rundschreiben vom 06. Dez. 2002 gemeldeten Angaben haben wir für den Stichtag 31.12.2002 die Statistik "Arbeitsmedizinische Fachkunde" auf der Grundlage eines neuen EDV-Meldesystems er­stellt. Die neu gefasste Erhebungsstruktur machte eine umfangreiche und zeitintensive Zu­sammenarbeit mit den entsprechenden Abteilungen der Landesärztekammern notwendig. Der Erhebungszeitraum betrug zwei Jahre, aufgrund dessen konnte die Arbeitsmedizin-Sta­tistik für den Stand 31.12.2001 nicht veröffentlicht werden.

    Als Ergebnis der vorliegenden Statistik ist festzustellen, dass die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der zuletzt mit Stand von 31.12.2000 ermittelten Gesamtzahl von 13.395 sich zunächst im Jahr 2001 auf 12.209 verringert und dann zum 31.12.2002 auf 11.991 – um insgesamt 10,5 % - reduziert hat. Gleichzeitig stieg nur die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ um 6 % von 4.112 auf 4.395 an, während sie sich bei den übrigen Qualifikationsstufen verringerte.

    Diese deutliche Senkung der Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fach­kunde ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhe­bungsgrundlagen in den Landesärztekammern zu erklären. Es erfolgten insbesondere Be­reinigungen von Doppel- und  Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stufen der arbeitsme­dizinischen Fachkunde gemäß § 3 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte“ und damit ein­hergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation im Bereich sämtlicher Ärztekammern. Eine Erhöhung der Anzahl von Ärzten mit der Fachkunde gemäß § 3 Abs. 4 UVV „Betriebsärzte“ in einigen Kammerbereichen kann durch Zuwanderungen aus anderen Kammerbereichen erklärt werden.

    Zur näheren Interpretation dieser Statistik geben wir Ihnen folgende kurze Hinweise:

    1. Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundes­ebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach § 3 Unfallverhütungs­vorschrift "Betriebsärzte" i. d. F. vom 1. April 1989 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedi­zin" zu führen berechtigt sind, sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Er­füllung der Voraussetzungen der Übergangsregelungen des § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2a) sowie Nr. 1 und 2b) Unfallverhü­tungsvorschrift "Betriebsärzte" weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfü­gen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entspre­chend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab. Darüber hinaus ist die Zahl derjenigen Ärzte ausgewiesen, welche die nach § 3 Abs. 3 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" er­forderlichen Vorausset­zungen erfüllen, um - befristet i.d.R. auf drei Jahre - im Rahmen einer zweijährigen selbstständigen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem "geeigneten Be­trieb" die Zu­satzbezeichnung "Betriebsmedizin" erwerben zu können.
    2. Aufgrund der schon Ende 1987 erfolgten Fristabläufe für die Erfüllung der entspre­chen­den Voraussetzungen entfallen für die neuen Bundesländer zwar Angaben über die Zahl der Ärzte mit einer Fachkunde gemäß der o.g. Übergangsregelungen, Fachkunden nach § 3 Abs. 3 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" werden hin­gegen auch dort zuneh­mend ausgestellt. Die in den neuen Bundesländern früher erteilten sog. staatlichen Aner­kennungen als Betriebsarzt sind nur in einigen Kam­merbereichen - und dort auch nur teilweise - in Anerkennungen für die Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" umgewandelt und somit in dieser Statistik berücksichtigt worden. So­fern keine Umwandlung in die Zusatzbe­zeichnung "Betriebsmedizin" erfolgte, ist dennoch auch wiederum nur in einigen Kammerbereichen diese nach den Bestimmungen des Ei­nigungsvertrages für eine betriebsärztliche Tätigkeit ebenso ausreichende Qualifikation bzw. die Zahl der so qualifizierten Ärzte unter dieser Rubrik ausgewiesen worden.

    In dieser Statistik ist die Zahl derjenigen Ärzte nicht enthalten, die in den Bereichen einiger Landesärztekammern über die nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Be­triebsärzte" vorgege­benen Fachkunde-Varianten hinausgehend eine sog. unter­nehmensbezogene Fachkunde gemäß länderindividueller und im Einvernehmen mit den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften und den zustän­digen Sozialministerien getroffener Regelungen be­sitzen und auf dieser Grundlage in ihren langjährig betreuten Betrieben ebenso noch be­triebsärztlich tätig sind.


  • Statistik 2001