110. Deutscher Ärztetag: Ächtung des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933

Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache V-04) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag unterstützt das Anliegen, welches in dem Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vom 13. Dezember 2006 (BT-Drs. 16/3811) zum Ausdruck gebracht wird, nämlich das nationalsozialistische „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ aus dem Jahr 1933 als nationalsozialistisches Unrecht zu ächten.

Der Deutsche Ärztetag bekundet den Opfern und ihren Angehörigen seine Achtung und sein Mitgefühl.

Begründung

Während der Zeit des NS-Gewaltregimes sind rund 350.000 bis 360.000 Männer und Frauen auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangssterilisert worden. 5000 bis 6000 Frauen und ungefähr 600 Männer starben nach diesen Eingriffen. Dort, wo das Gesetz mit dem Grundgesetz kollidierte, endete seine Gültigkeit gemäß Art. 123 Abs.1 GG mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Noch bestehende Vorschriften über Maßnahmen mit Einwilligung des Betroffenen wurden 1974 förmlich außer Kraft gesetzt.

1988 stellte der Bundestag in einer Entschließung fest, dass die auf der Grundlage des „Erbgesundheitsgesetzes“ vorgenommenen Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht waren. Das „Erbgesundheitsgesetz“ selbst wurde jedoch nicht als nationalsozialistisches Unrecht geächtet, weshalb der Nationale Ethikrat in seiner Erklärung vom 14. Dezember 2005 das Anliegen des Bundes der „Euthanasie“ - Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. (BEZ) aufgriff und den Bundestag aufforderte, seine Ächtung auf das Gesetz selbst und zugleich auf jegliche Regelungen solcher Art auszuweiten.

Dieser Anregung kommt der Antrag der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 16/3811) nach. In dem Antrag heisst es: "Die gesetzlich vorgegebene Handlungsanweisung und die aufgrund dieser Anweisung durchgeführten Zwangssterilisationen können vor dem Hintergrund einer totalitären Staatspraxis nicht voneinander getrennt werden. Beides ist Ausdruck der gleichen verbrecherischen nationalsozialistischen "Weltanschauung". Beiden gebührt die gleiche Ächtung.".