Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit – soweit sie bei den Landesärztekammern registriert sind – hat sich 2010, wie die Jahre zuvor, erhöht. Die Steigerungsrate betrug 1,5 %. Dies entspricht 1.510 Ärztinnen und Ärzten.
Von den Ärztinnen und Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit befinden sich 62,7 % im Ruhestand (Vorjahr: 61,7 %), 2,1 % sind berufsunfähig (Vorjahr: 2,2 %), 0,6 % befinden sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Vorjahr: 0,6 %), 4,8 % sind ausschließlich im Haushalt tätig (Vorjahr: 4,9 %), 2,4 % sind berufsfremd tätig (Vorjahr: 2,5 %), 5,4 % befinden sich in der Elternzeit (Vorjahr: 5,7 %), 7,0 % sind arbeitslos (Vorjahr: 7,6 %) und schließlich geben 14,9 % einen sonstigen Grund an (Vorjahr: 14,8 %).
Von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg liegen die Arbeitslosenzahlen, die jeweils im September eines jeden Jahres erhoben werden, vor. Daraus ergibt sich, dass bis September 2010 ein weiterer deutlicher Rückgang der Zahl der arbeitslosen Ärztinnen und Ärzten festzustellen ist. Es wurden nur noch 2.408 arbeitslose Ärztinnen und Ärzte gemeldet, wobei der Ärztinnenanteil 63,4 % (Vorjahr: 64,1 %) beträgt. Dies entspricht einer Abnahme um 241 Ärztinnen und Ärzte bzw. 9,1 % gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber dem Höhepunkt der Ärztearbeitslosigkeit im Jahre 1997 hat die Zahl der arbeitslosen Ärztinnen und Ärzte um 6.988 bzw. 74,4 % abgenommen.
Bezieht man die aktuelle Zahl der Arbeitslosen auf die Zahl der berufstätigen Ärzte insgesamt ergibt sich eine sensationell niedrige Arbeitslosenquote von nur 0,7 % (Vorjahr: 0,8 %), wird als Bezugsgröße die Zahl der abhängig beschäftigten Ärzte genommen, liegt sie bei 1,2 % (Vorjahr: 1,3 %). Diese Zahlen liegen deutlich unter der „natürlichen Arbeitslosenquote“, bei der Vollbeschäftigung herrscht. Das bedeutet, dass im ärztlichen Teil-Arbeitsmarkt „Überbeschäftigung“ herrscht.
Die Anteile der einzelnen Tätigkeitsbereiche an der Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte verteilt sich nun wie folgt: ambulant 32,2 % (Vorjahr: 32,5 %), stationär 37,3 % (Vorjahr: 36,8 %), in Behörden/Körperschaften 2,2 % (Vorjahr: 2,2 %), in sonstigen Bereichen 4,3 % (Vorjahr: 4,3 %) und nicht ärztlich tätig 24,0 % (Vorjahr: 24,2 %).