Auf Antrag von Dr. Rudat und Frau Dr. Kielhorn-Haas (Drucksache I-23) faßt der 102. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber dringend auf, eine Anpassung des im Psychotherapeutengesetz festgelegten Ausgabenvolumens für psychotherapeutische Leistungen an den bestehenden Versorgungsbedarf vorzunehmen.

Begründung:

Das Psychotherapeutengesetz intendiert die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit qualifizierter ambulanter psychotherapeutischer Krankenbehandlung und die Integration der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in die vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen.

Diese Ziele des Gesetzes können nur erreicht werden, wenn vom Gesetzgeber auch ausreichende finanzielle Rahmenbedingungen hierfür zur Verfügung gestellt werden.

Andernfalls ist der Fortbestand der psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Versicherter durch die ökonomische Situation der Psychotherapie - erbracht durch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten - in der gesetzlichen Krankenversicherung kurz- und mittelfristig hochgradig gefährdet.

Die für das 1. Halbjahr 1999 vereinbarten oder den Schiedsämtern anheim gestellten vorläufigen Punktewerte werden im Herbst das Finanzierungsdefizit im Psychotherapeutenbudget offenbaren, dann steht die Frage der sogenannten "Nachschußpflicht".

In den vergangenen 10 Jahren hat sich der politisch gewollte Aufbau der Versorgung mit psychotherapeutischer Krankenbehandlung ohne die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel seitens der Krankenkassen vollzogen - zu Lasten des vertragsärztlichen Gesamtbudgets, d.h. zu Lasten aller Ärzte und der psychotherapeutischen Vertragsbehandler selbst.

Das jetzt gesetzlich definierte Budget für 1999 deckt weder den Finanzierungsbedarf für die neu integrierten Psychotherapeuten noch für die Leistungen der bisher im System arbeitenden ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten.

Der Deutsche Ärztetag fordert im Sinne des Ziels sozialer Gerechtigkeit und Humanität sowie der Gleichstellung psychisch und körperlich Kranker die Bereitstellung ausreichender Gelder für die psychotherapeutische Versorgung, damit der Neubeginn einer Diskriminierung psychisch Kranker verhindert werden kann.