BÄK begrüßt Stärkung der Pflege und betont ärztliche Kernkompetenzen
Um Pflegeberufe attraktiver zu gestalten und langfristig eine hochwertige pflegerische Versorgung sicherzustellen, sieht das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) eine Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen vor.
Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt in ihrer Stellungnahme zum PKG-Referentenentwurf grundsätzlich „die Intention des Gesetzgebers, eine qualifikatorisch gestufte pflegerische Versorgung einzuführen“. Zugleich weist sie darauf hin, dass bei der Ausweitung der heilkundlichen Tätigkeiten in den Pflegeberufen die Grenze zu den ärztlichen Kernkompetenzen nicht überschritten werden darf.
Die BÄK unterstützt ausdrücklich „die Vorbereitung einer wissenschaftlich fundierten, systematischen Entwicklung, Begründung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben (Muster-Scope of Practice)“ und die grundsätzliche Zuschreibung von entsprechenden Kompetenzen zu Qualifikationsgraden.
Das sei ein wichtiger Schritt, um die Rolle und die Verantwortlichkeiten von Pflegefachpersonen klarer als bisher zu definieren, heißt es in der Stellungnahme. Hierbei biete es sich an, „im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit die ärztliche Perspektive systematisch einzubeziehen“.
Positiv bewertet die BÄK zudem den vorgesehenen Ausbau regionaler Netzwerke, um pflegende An- und Zugehörige zu entlasten und Menschen möglichst lange in der gewohnten Umgebung versorgen zu können. Allerdings sollten Ärztinnen und Ärzte im Hinblick auf die „lokalen Formen der Zusammenarbeit“ mit einbezogen werden.
Bis zum 31. Juli 2028 sollen die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung festlegen, welche Leistungen der ärztlichen Behandlung Pflegefachpersonen im Krankenhaus eigenständig übernehmen dürfen, sowie Rahmenvorgaben für die Zusammenarbeit zwischen Pflege und Ärzten definieren.
Grundlage bilden Regelungen aus der vertragsärztlichen Versorgung, die bis 31. Juli 2027 zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-SV und Pflegeorganisationen vereinbart werden sollen. In beiden Verfahren haben Bundesärztekammer und relevante Pflegeorganisationen das Recht, Stellung zu nehmen und an den Sitzungen der Vertragspartner teilzunehmen.
Die Bundesärztekammer begrüßt die geplante Beteiligung. Allerdings müsse gewährleistet sein, „dass die Interessenvertretungen der am Patienten tätigen Berufsgruppen ein Antrags- und Mitberatungsrecht in den Sitzungen erhalten“, gibt sie zu bedenken.
Ziel müsse es sein, die für die Versorgung der Patientinnen und Patienten besten Festlegungen zu treffen und für sektorenübergreifende Festlegungen ein gemeinsames Vorgehen zu etablieren. Die Bundesärztekammer könne hierbei als wichtige Schnittstelle wirken und das Erfahrungswissen und den medizinisch-fachlichen Sachverstand sektorenübergreifend einbringen.