BÄK: Ziele der Corona-Surveillance klar formulieren

Stellungnahme

Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) hat das Vorhaben des Gesetzgebers begrüßt, die molekulargenetische Surveillance des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verbessern. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung merkt die BÄK jedoch an, dass das Ziel der Genomsequenzierung zwar „grob umrissen wird, etwa mit Hinweis auf eine bessere systematische Erforschung hinsichtlich der Eigenschaften der verschiedenen Virusvarianten“. Offen bleibe jedoch, welche „gezielten Maßnahmen“ daraus ableitbar sind.

Aus Sicht der Bundesärztekammer sollten die Ziele der Testungen möglichst klar beschrieben sein, da für die Tests öffentliche Gelder verwendet würden. Deshalb regt sie die Formulierung einer bundeseinheitlichen Strategie an, in der gezielte bzw. anlassbezogene und dabei wissenschaftlich begründete Sequenzierungen beschrieben werden. Zudem sollte die Strategie eine anlassunabhängige Surveillance fördern – im Sinne einer Stichprobe, die Rückschlüsse auf die Verbreitung bestimmter Virusmutanten in der Bevölkerung oder in bestimmten Bevölkerungsgruppen oder Regionen gibt.

Darüber hinaus sollte eine ausreichende Vergütung für die Laboratorien stets sichergestellt sein, auch um einer Beeinflussung der Stichproben durch selektives Testen aufgrund ggf. nicht ausreichender Deckung des Aufwands vorzubeugen.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Verordnung zur molekulargenetischen Surveillance des Coronavirus SARSCoV-2 (Coronavirus-Surveillanceverordnung – CoronaSurV)