Die Chance zu einer neuen GOÄ nutzen, weiter im Gespräch bleiben
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Bundesärztekammer und der PKV-Verband haben im Vorfeld des Deutschen Ärztetags in Leipzig das Gespräch gesucht, um die von der DKG geäußerten Bedenken im Hinblick auf den zum Ärztetag vorgelegten Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auszuräumen.
Auf dem Ärztetag soll entschieden werden, ob der jetzt vorgelegte Entwurf einer neuen GOÄ als Kompromiss zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband an die Bundesgesundheitsministerin übergeben werden kann, verbunden mit der Aufforderung, auf dieser Basis das lange überfällige Novellierungsverfahren einzuleiten. Die GOÄ regelt die Vergütungen bei der Behandlung von Privatversicherten und selbstzahlenden Patientinnen und Patienten nicht nur für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für die wahlärztliche Behandlung in den Krankenhäusern.
Dazu erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzende der DKG: „Ich bin der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband dankbar, dass sie die von uns geäußerten Bedenken hinsichtlich einer Verabschiedung der neuen Gebührenordnung zum Anlass genommen haben, weitere aktuelle Informationen und Berechnungen zu übermitteln. Wir hatten die Gelegenheit, diese aktuellen Daten und Fakten nochmals intern zu bewerten und mit weiteren Verantwortlichen aus dem Krankenhaussektor zu diskutieren. In der Gesamtschau der jetzt insgesamt vorliegenden Erkenntnisse und angesichts des äußerst aufwändigen und langen Verhandlungsprozesses zur Entwicklung der neuen Gebührenordnung erkennt die Deutsche Krankenhausgesellschaft an, dass die Zustimmung zu der aktuell vorliegenden neuen Gebührenordnung angesichts der insgesamt erreichten Verbesserungen nicht weiter verzögert werden sollte. Wir erkennen die Chancen der GOÄ trotz nach wie vor einzelner bestehender Kritikpunkte. Darüber hinaus haben wir die Zusage sowohl vom Verband der Privaten Krankenversicherung wie auch von der Bundesärztekammer, zu den Themen in einem engen Dialog zu bleiben, um zukünftig sehr zeitnah Erfahrungen aus dem stationären Versorgungsbereich in die weiteren Entwicklungen der Gebührenordnung einfließen zu lassen.“
PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther betont: „Eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte ist von großer Bedeutung für die Privatmedizin – ausdrücklich auch im stationären Bereich. Für Krankenhäuser und Krankenhausärzte wird die neue GOÄ die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen auf eine moderne, transparente und rechtssichere Grundlage stellen. Es ist gut, dass wir die aufgekommenen Fragen und Sorgen konstruktiv mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft erörtern konnten und nun eine gemeinsame Perspektive einnehmen. Dazu gehört die Verabredung, nach einem positiven Ärztetagsvotum weiterhin im Austausch zu bleiben, um gemeinsam auf eine bestmögliche Umsetzung der neuen GOÄ hinzuwirken.“
Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, betont: „Wir stehen auf dem Ärztetag vor einer wichtigen Weichenstellung auf dem Weg zu einer neuen GOÄ. Die Novelle ist seit vielen Jahren überfällig. Der jetzt vorliegende Entwurf bedeutet die Chance, endlich wieder Bewegung in den jahrelangen politischen Stillstand bei diesem Thema zu bringen. Ich freue mich, dass auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft diesen Weg mitgeht. Wir werden weiterhin im Gespräch bleiben und die Hinweise und Erfahrungen der Krankenhäuser aufgreifen.“