Hamburg: Beteiligung der Fachgruppen unerlässlich

Resolution der DV zur Versorgung psychisch kranker Menschen

Hamburg - Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg hat in ihrer gestrigen Sitzung eine Resolution zur Versorgung psychisch kranker Menschen verabschiedet. Einstimmig bei 3 Enthaltungen folgten die Delegierten damit einem Antrag der PPP-Liste.

Die Resolution der Ärztekammer Hamburg zur Versorgung psychisch kranker Menschen im Wortlaut:

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg begrüßt grundsätzlich die gesetzlichen Reformbemühungen, um die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zu verbessern. Der Zugang aller Patientinnen und Patienten zur psychotherapeutischen Versorgung stellt eine soziale Errungenschaft dar, die es bei allen Gesetzesreformen zu bewahren gilt.

Mit der psychosomatischen Grundversorgung, die Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen leisten, den Gebieten Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Psychiatrie und Psychotherapie sowie den Zusatzbezeichnungen Psychotherapie und Psychoanalyse begründet die Weiterbildungsordnung eine zentrale und fachlich qualifizierte Beteiligung der Ärzteschaft an der Versorgung psychisch Erkrankter in Kooperation mit anderen Berufsgruppen. Die Festlegung eines Verfahrensbezuges in der ärztlichen Weiterbildungsordnung wie auch im Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz sichert für die Zukunft die kompetente und berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit in Klinik und Praxis.  

Die Delegiertenversammlung kritisiert, dass Gesetzesvorhaben ohne ausreichende Beteiligung der psychotherapeutischen Fachgruppen umgesetzt wurden. Sie fordert, dass bei der Umsetzung neuer Regelungen die psychotherapeutischen Fachgruppen angehört werden und sie ihre Expertise einbringen können. Nicht der Fall war dies bei der Einführung einer einrichtungsübergreifenden sektorenspezifischen Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie, der Höherbewertung der ersten Sitzungen einer Kurzzeittherapie sowie bei der Beauftragung des G-BA mit der Erstellung der neuen Richtlinie zur Versorgung schwer psychisch Erkrankter.

Zum Erhalt der hohen Qualität sowie für eine am Wohl der Patientinnen und Patienten orientierte Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung unterstützt die Delegiertenversammlung der Ärztekammer folgende Forderungen:

  • Die Indikationshoheit muss in der Hand der behandelnden Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten liegen – auch bei Konzepten der integrierten oder gestuften Versorgung. Zudem muss der individuelle Behandlungsbedarf maßgeblich für die Indikationsstellung sein.    
  • Es muss gesicherte Rahmenbedingungen für die Durchführung und Finanzierung der Behandlung in Form begrenzter, aber verbindlich zugesagter Kontingente in der ambulanten Psychotherapie geben.
  • Die Qualitätsstandards der Psychotherapie-Richtlinie müssen erhalten bleiben. Finanzielle Anreize, z. B. zur Förderung kurzer Behandlung, dürfen nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten notwendige längerfristige Behandlungen vorenthalten werden.
  • Maßnahmen der Qualitätssicherung müssen patientenorientiert und bürokratiearm sein. Sie müssen vor flächendeckender Einführung wissenschaftlich evaluiert werden.
  • Die Vertraulichkeit der hochsensiblen Patientendaten muss gewährleistet sein.

www.aekhh.de