Konzept Notfallreform ist praxisfremd und untauglich
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, die schon mit der Krankenhausreform heftige Kritik erntete, stellte ihre Empfehlung für eine Reform der Notfall- und Akutver-sorgung in Deutschland vor. „Diese Notfallreform ist praxisfremd und untauglich, um die ungesteuerte Inanspruchnahme von Notaufnahmen in Kliniken und Bereitschaftspraxen zu regulieren. Flächendeckende Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen demnach die Lösung sein“, kritisierte Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).
Das Konzept der Regierungskommission sieht vor, dass an Kliniken der Notfallstufe 2 eine Bereitschaftspraxis von Montag bis Freitag von 14 bis 22 Uhr und an Kliniken der Notfallstufe 3 sogar rund um die Uhr besetzt sein soll. Darüber hinaus sollen auch an Kliniken der Notfallstufe 1, da wo es regional erforderlich ist, Bereitschaftspraxen dauerhaft 24 Stunden an sieben Tagen eingerichtet werden. Außerdem soll der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen inklusive Fahrdienst ebenfalls rund um die Uhr, also auch während der Praxisöffnungszeiten, angeboten werden. „Müssen jetzt Ärztinnen und Ärzte ihre Praxen schließen, um am Bereit-schaftsdienst teilnehmen zu können?“, fragt sich Quitterer. Das sei eine unsinnige Idee und vermutlich der Intention geschuldet, den Bereitschaftsdienst für Patientinnen und Patienten „attraktiv“ zu gestalten.
„Es sollte vielmehr eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung genutzt werden, um Patientinnen und Patienten in die für sie geeignete Versorgungsstruktur – Notaufnahme, Bereitschaftsdienst oder vertragsärztliche Versorgung – zu leiten und auch den Zeitpunkt der Versorgung festzulegen, die häufig nicht sofort erfolgen muss. Es gilt insbesondere Bedarf und Bedürfnisse nicht zu verwechseln, um die ärztlichen Kapazitäten für die Akut- oder Notfälle adäquat einsetzen zu können“, schlägt der bayerische Ärztekammerpräsident vor.
Ein Blick auf bereits bestehende und praktikable Strukturen eines koordinierten Miteinanders von Notaufnahme, Bereitschaftspraxis und Vertragsärztinnen und -ärzten unter Anwendung einer Ersteinschätzung kann dabei als Empfehlung für die Kommission dienen.