Planungsstab stationäre Versorgung, Universitätsklinikum Frankfurt und Landesärztekammer Hessen begrüßen Vorstoß des Landes Hessen zur Isolationspflicht von SARS-CoV-2-positiven Personen

Hessen

Prof. Jürgen Graf, Leiter des Planungsstabs stationäre Versorgung COVID-19 des Landes Hessen und Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikum Frankfurt und Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen begrüßen die Entscheidung des Landes zur Aufhebung der Absonderungspflicht für SARS-CoV-2-positive Personen.

Die aktuell vorherrschende Virusvariante Omikron zeichnet sich durch hohe Übertragungsraten aus, führt aber in der Regel zu mild symptomatischen Krankheitsverläufen. Die Zahl der Neuinfektionen und die Anzahl hospitalisierungspflichtiger Patientinnen und Patienten war in den vergangenen Wochen stark rückläufig. Die derzeitige Pathogenität des Virus entspricht dem Niveau einer saisonalen Infektionserkrankung wie beispielsweise der Influenza.

„In Hinblick auf die Übertragungsraten von SARS-CoV-2 innerhalb von Krankenhäusern haben wir in den vergangenen zweieinhalb Jahren viel gelernt. Unsere Daten zeigen, dass das Risiko einer Übertragung sehr gering ist, wenn ein wechselseitiger Schutz durch chirurgischen Mund-Nasen-Schutz besteht,“ erklärt Prof. Jürgen Graf. „Zusätzlich zum verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes liegt die Impfquote bzw. Immunität unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kliniken bei über 95 Prozent. Der angedachte Wegfall der Isolationspflicht für positiv getestete Personen wird durch die koordinierenden Kliniken in Hessen in Anbetracht der aktuellen Lage als ein sinnvoller Schritt angesehen.“

„In Anbetracht der rückläufigen Infektionszahlen und überwiegend milden Krankheitsverläufe sollten wir beginnen, Infektionen mit Omikron wie eine andere Infektionskrankheit zu behandeln. Dies bedeutet, stärker auf Eigenverantwortung zu setzen und den Menschen keine fünftägige Isolationspflicht mehr vorzuschreiben. Wer krank ist, bleibt wie bei anderen infektiösen Erkrankungen zu Hause, wer sich wohl fühlt und symptomfrei ist, kann arbeiten“, betont Dr. Edgar Pinkowski. „Zugleich darf die Grippeimpfung trotz der öffentlichen Aufmerksamkeit für COVID-19 nicht vernachlässigt werden. Da die Influenza-Zahlen bereits steigen, rufen wir eindringlich zur Grippeschutzimpfung auf, die auch gemeinsam mit der Corona-Impfung verabreicht werden kann“, so der hessische Ärztekammerpräsident.

Auf das Universitätsklinikum Frankfurt bezogen, erklärt Prof. Jürgen Graf: „Von der südlichen Hemisphäre wissen wir, dass die bevorstehende Influenza-Saison sehr viel schwerer ausgefallen ist als in den vergangenen zweieinhalb Jahren. Wir rechnen daher mit hohen Influenza-Infektionszahlen. Das wird sich auch auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken und zu zusätzlichen Fehlzeiten führen. Kombiniert mit SARS-CoV-2-bedingten Personalausfällen kann das zur Überlastung der Krankenhäuser führen. Wir wollen nicht, dass Kolleginnen und Kollegen krank zur Arbeit kommen. Wir wollen aber, dass sie kommen dürfen, wenn sie sich trotz SARS-CoV-2-Nachweis gesund genug fühlen, um zu arbeiten. Das ermöglicht uns als Haus der kritischen Infrastruktur, auch in einem solchen Szenario weiter arbeitsfähig zu sein.“

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