BÄK erteilt weitere Zulassung für Ausgabe des eHBA

Elektronischer Heilberufsausweis

Berlin - Die Bundesärztekammer hat der medisign GmbH die Zulassung für die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises der Generation 2 (eHBA G2) ausgesprochen. Damit haben nun alle vier Anbieter, die eine Zulassung beantragt haben, das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Neben der medisign GmbH sind dies T-Systems, SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co.KG und D-Trust GmbH.

Der elektronische Heilberufsausweis der zweiten Generation ist die persönliche Zugangskarte der Ärztinnen und Ärzte in die digitale Welt der Gesundheitsversorgung. Er besitzt alle notwendigen Funktionalitäten zur elektronischen Authentifizierung, Signatur und Verschlüsselung sowie zusätzlich eine kontaktlose Schnittstelle (NFC).

Über die „qualifizierte elektronischen Signatur“ (QES) des HBA können Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel elektronische Arztbriefe, elektronische Rezepte, digitale Laborüberweisungen oder Notfalldaten rechtssicher digital unterzeichnen. Die QES ist der händischen Unterschrift gleichgestellt.

Mit dem HBA kann zudem auf die medizinischen Daten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind. Dies betrifft die beiden in der Einführung befindlichen Anwendungen der Telematikinfrastruktur „Notfalldatenmanagement“ und „elektronischer Medikationsplan“.

Einen Überblick aller Anwendungen des elektronischen Heilberufsausweises ist unter https://www.aerzteblatt.de/archiv/214658/Elektronischer-Heilberufsausweis-Eintrittskarte-zur-Datenautobahn#group-2 abrufbar.

Detailinformationen zu den Funktionen und Herausgabeprozessen rund um den elektronischen Heilberufsausweis