BÄK fordert Finanzierungskonzept für Kinder- und Jugendmedizin

Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die im Referentenentwurf des Versorgungsverbesserungsgesetzes vorgesehene frühere Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin in die pauschale Förderung für ländliche Krankenhäuser. Dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zufolge sollen Kinderkrankenhäuser und kinder- und jugendmedizinische Fachabteilungen bereits ab dem Jahr 2021 von den Fördermöglichkeiten profitieren können.

„Angesichts der bestehenden Probleme und Herausforderungen bei der gesundheitlichen Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland bedarf es jedoch im nächsten Schritt eines umfassenden Versorgungs- und Finanzierungskonzeptes“, fordert die BÄK in einer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf. Darüber hinaus seien auch entsprechende rechtliche Vorgaben notwendig, um Versorgungslücken zu schließen und eine flächendeckende Versorgung vorhalten zu können.

Als „grundsätzlich positiv“ bewertet die BÄK die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Selektivverträge und die Förderung von Innovationen. Allerdings müssten hier „sehr klare Regelungen“ getroffen werden, um eine Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Dies gelte insbesondere für die Einbindung von digitalen Dienstleistern sowie von Beratungs-, Koordinierungs- und Managementleistungen.

„Deutlich“ spricht sich die Bundesärztekammer dagegen aus, die Anforderungen an eine besondere Versorgung bereits mit der Förderzusage des Innovationsausschusses als erfüllt zu betrachten. Das greife „einer notwendigen Evaluation von Nutzen und Schaden“ vor, kritisiert die BÄK. Schließlich bedeute eine Förderzusage noch nicht, „dass die neue Versorgungsform sich später auch tatsächlich als Bereicherung für die Versorgungslandschaft herausstellt.“

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurfdes Bundesministeriums für Gesundheit eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG)
Berlin, 26.08.2020