Berlin: Keine Zeit für Lockerungen

Berlin - Die neue Variante des Coronavirus B.1.1.7 führt auch in Berlin zu einem deutlichen Anstieg der Infektionszahlen. Längst befinden wir uns in der befürchteten dritten Welle. Die Zahl der Todesfälle ist aktuell zwar noch verhältnismäßig niedrig, doch die Berliner Praxen melden vermehrt ansteigende Zahlen von infizierten Patientinnen und Patienten. Auch die Betten auf den Berliner Intensivstationen füllen sich wieder kontinuierlich mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten.

Zunehmend sind nun auch junge Erwachsene sowie Kinder von schweren Infektionen betroffen. Die Berliner Ärzteschaft ist besorgt, dass bei Kindern die Komplikationen im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion zunehmen, etwa in Form des Pediatric inflammatory Multisystem Syndrome (PIMS). Weiterhin drohen für alle Infizierten verstärkt Komplikationen aufgrund des Long-Covid-Syndroms. Die Auswirkungen können wir heute noch gar nicht einschätzen.

Die dritte Welle verläuft steil ansteigend, sodass wir ohne weitere Maßnahmen in den nächsten Wochen mit noch deutlich steigenden Infektionszahlen rechnen müssen. Es besteht die Gefahr, dass die Intensivstationen schon bald an ihre Grenzen kommen. Das ist eine enorme Belastung für das medizinische Personal, das sich noch nicht von den Folgen der letzten Welle erholen konnte.

Die niedergelassenen Berliner Ärztinnen und Ärzte stehen mit ihren Teams bereit, um die Berliner Bevölkerung zu impfen, jedoch mangelt es weiterhin an Impfstoffen.

„Auch wenn nach Ostern die Impfungen in den Hausarztpraxen beginnen werden, ist eine schnelle und spürbare Entlastung aufgrund des Impfstoffmangels nicht zu erwarten. Sobald eine ausreichende Menge an Impfstoffen bereit steht, werden sie die Berlinerinnen und Berliner umfassend und schnell impfen. Bis dahin gilt es, Kontakte konsequent zu vermeiden. Es ist keine Zeit für weitere Lockerungen, etwa im privaten Bereich oder bei touristischen Reisen“, darauf weist der Vorsitzende des Unterausschusses Ambulante Versorgung Dr. med. Klaus-Peter Spies hin.

An Orten, an denen die Kontakte nicht eingeschränkt werden können, müssen konsequent Corona-Tests eingesetzt werden. Einen ersten Schritt hat die Senatsverwaltung mit der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung § 6a vom 27. März 2021 getan. Die Testpflicht sollte auch konsequent in Schulen umgesetzt werden.

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