Fragen und Antworten zum Einsatz von Cannabis in der Medizin

In eigener Sache

Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte cannabishaltige Arzneimittel für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung zu Lasten der GKV verordnen. Die Bundesärztekammer hat dazu Informationen in einer FAQ-Liste (1) zusammengestellt – u. a. zu den gesetzlichen Vorgaben, zum Genehmigungsverfahren, zu den verordbaren Arzneimitteln, zur Rezeptausstellung, zur Dosierung und zu möglichen Einnahmearten sowie zur Patientenaufklärung und Begleiterhebung.

Redaktion AVP


Literatur
  1. Bundesärztekammer: FAQ-Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin:http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Versorgung/Cannabis.pdf