Gewalt gegen Ärzte gesellschaftlich ächten

Berlin - „Die von der Bundesregierung geplante Strafrechtsverschärfung für Gewalt und Pöbeleien gegen Ärzte und anderes medizinisches Personal ist gut und richtig. Sie kann abschreckend wirken und trägt mit dazu bei, Gewalt gegen Retter und Helfer gesellschaftlich zu ächten.“ Mit diesen Worten kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Kabinettsbeschluss eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Das Gesetz soll auch den bestehenden Paragrafen 115 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) erweitern, der bislang Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst einschloss, aber Ärzte und Pflegekräfte im Einsatz nicht explizit erwähnte. Bei Straftaten ist in schweren Fällen künftig eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich. 

„Wir nehmen deutlich wahr, dass die Aggressivität gegen Ärzte und andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen seit Jahren zunimmt. Auf den Straßen werden Notärzte und Rettungssanitäter angegriffen. In den Notfallambulanzen passiert es immer wieder, dass Patienten wegen langer Wartezeiten aggressiv werden“, so Reinhardt. In diesem Zusammenhang verwies er auf eine Vielzahl von Beratungs- und Fortbildungsangeboten der Ärztekammern für Ärztinnen und Ärzte sowie für medizinische Fachangestellte. „Es ist gut, dass unsere Bemühungen nun von Seiten des Gesetzgebers flankiert werden sollen“, sagte der BÄK-Präsident. 

Darüber hinaus seien Aufklärungskampagnen notwendig, die verdeutlichen, dass die Sicherheit von Ärzten und anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen unverzichtbare Voraussetzung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist. Reinhardt: „Jeder Einzelne ist gefordert, jeglicher Form von verbaler oder körperlicher Gewalt in Praxen, Rettungsambulanzen oder im öffentlichen Raum entgegenzutreten, soweit es die eigene Sicherheit zulässt.“