Vergabe medizinischer Ressourcen im Falle eines Kapazitätenmangels

BÄK-Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht

Berlin - Die Bundesärztekammer hat auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als sogenannte sachkundige Dritte eine Stellungnahme zu einer Verfassungsbeschwerde wegen Unterlassens gesetzgeberischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie erstellt und an das BVerfG übersandt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber bisher keinen spezifischen rechtlichen Rahmen zum Umgang mit Ressourcenknappheit bei Pandemien vorgegeben hat. In ihrer Verfassungsbeschwerde fordern die Klägerinnen und Kläger, dass der Gesetzgeber für den Fall einer Ressourcenknappheit im Rahmen einer Pandemie bei der Allokation intensivmedizinischer Ressourcen aktiv wird. Die Bundesärztekammer bezieht in ihrer Stellungnahme zu neun vom Bundesverfassungsgericht zu diesem Themenkomplex übermittelten Fragen Stellung.

Stellungnahme der Bundesärztekammer als sachkundige Dritte im Verfahren bezüglich der Verfassungsbeschwerde gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bewältigung der durch das COVID-19 ausgelösten Pandemie und die Untätigkeit der Bundesregierung, Vorkehrungen zu treffen, die Beschwerdeführenden vor Benachteiligung wegen ihrer Behinderung und in Zusammenhang mit ihrem Alter im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung zu schützen (1 BvR 1541/20)
Berlin, 10.12.2020