Was für Arzneimittel sind Biosimilars?

Patienteninformation

Berlin - Auf zwei Seiten informiert die neu erschienene Kurzinformation „Biosimilars“ über die Besonderheiten von biologischen Arzneimitteln. Es wird erklärt, worin sich biologische und chemische Arzneimittel unterscheiden und weshalb es Originale und Nachfolgemittel gibt. Zudem erhalten Menschen mit ärztlich verordneten biologischen Arzneimitteln praktische Tipps, die bei der Anwendung dieser Arzneimittel hilfreich sein können.

Biologische Arzneimittel werden in lebenden Zellen hergestellt. Sie haben einen komplizierten Aufbau, weshalb natürliche Schwankungen bei der Herstellung völlig normal sind. Ein später hergestellter Wirkstoff ist dem vorherigen zwar sehr ähnlich, jedoch nicht hundertprozentig gleich. Biosimilars sind sogenannte Nachfolgemittel der ursprünglichen biologischen Arzneimittel. Für die Zulassung muss der Hersteller eines Biosimilars in Studien nachweisen, dass sein biologisches Arzneimittel in Bezug auf Wirksamkeit und Sicherheit  im direkten Vergleich gleichwertig zum Original ist.

Biosimilars kommen bei verschiedenen Krankheiten zum Einsatz, wie etwa Krebs und dauerhaft entzündlichen Krankheiten des Darms oder der Gelenke. Sie müssen ärztlich verordnet werden. Auch die Umstellung vom Original auf ein Biosimilar erfolgt durch einen Arzt oder eine Ärztin. In Deutschland ist es derzeit gesetzlich nicht erlaubt, dass man in der Apotheke ein anderes als das ärztlich verordnete biologische Arzneimittel aushändigt.

Biosimilars werden in der Versorgung immer wichtiger: In einer Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gab die Mehrheit der Praxen, die bestimmte biologische Arzneimittel regelmäßig einsetzen, an, dass sie bei Neueinstellungen Biosimilars einsetzen und auch darauf umstellen.(1)

Die Patienteninformation zu Biosimilars wurde gemeinsam vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) entwickelt. Sie beruht auf dem Leitfaden „Biosimilars“ der AkdÄ (2) und erscheint in der Reihe „Kurzinformationen für Patienten“ des ÄZQ. Diese Reihe erarbeitet das ÄZQ im Auftrag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK).

Die Informationen stehen Ärztinnen und Ärzten zum Ausdrucken kostenlos zur Verfügung, um sie bei Bedarf Betroffenen oder Angehörigen persönlich auszuhändigen.

Die Kurzinformation „Biosimilars“ sowie Informationen zu über 80 weiteren Themen können Sie abrufen unter:

Außerdem finden Sie die Informationen auch im KV-SafeNet

Quellen
(1) www.kvno.de/60neues/2019/19_07_biosimilars/index.html
(2) Leitfaden „Biosimilars“ (2017) der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ): www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/LF/Biosimilars