Interprofessionelle Zusammenarbeit

Ärztinnen und Ärzte können Leistungen, die ihnen vorbehalten sind und die sie selbst erbringen dürfen, an andere Ärztinnen und Ärzte delegieren, wenn diese ebenfalls die erforderlichen berufs- und ggf. vertragsarztrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Solche Leistungen können Ärztinnen und Ärzte in Teilen auch an nichtärztliche Mitarbeiter delegieren, d.h. von diesen unter deren Verantwortung durchführen lassen.