Mit 47 Transplantationszentren gewährleisten die Krankenhäuser ausreichende Kapazitäten für die Versorgung schwerstkranker Patienten, die  einer Transplantation von Organen bedürfen. Zentrales Hindernis für mehr Transplantationen ist die begrenzte Verfügbarkeit von  Spenderorganen. Deshalb muss alles getan werden, was das Vertrauen in die Organspende stärkt. In den ca. 1.350 Entnahmekrankenhäusern werden Transplantationsbeauftragte tätig, die zu diesem Ziel beitragen.

Die Einhaltung der Regelungen für die Platzierung von Patienten auf der Warteliste und für die Zuteilung der Organe ist zentrale Voraussetzung  für das Vertrauen und die Akzeptanz in das System; deshalb muss jedem Verstoß nachgegangen werden, und wo sich tatsächliche Verstöße  erweisen, müssen diese auch sanktioniert werden.

Die DKG sieht sich gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband und der Bundesärztekammer in der Verantwortung, die Kontroll- und  Überwachungsfunktion wahrzunehmen. Mit der Errichtung einer neuen gemeinsamen Geschäftsstelle für die Kommissionen und einer Vertrauensstelle sowie mit der Neuorganisation der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden die Grundlagen für noch effizientere Kontroll- und Überwachungsfunktionen gelegt.

Nach Abschluss der Überprüfungen der Lebertransplantationen im Zeitraum 2010/2011 ist festzuhalten, dass die große Mehrzahl der  Lebertransplantationen richtlinienkonform durchgeführt worden ist. Soweit bei der Überprüfung nicht systematische und bewusste  Richtlinienverstöße festgestellt wurden, unterstreicht dies die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Regeln. Sie müssen klar sein und das aktuelle  medizinische Wissen abbilden. Auch eine Neujustierung des Verhältnisses der gegenwärtigen Zuteilungskriterien „Dringlichkeit und  Erfolgsaussicht“ muss diskutiert werden.

Die von der Kommission festgestellten systematischen Regelverstöße in den vier Zentren wurden auf Kommissionsebene schonungslos  aufgearbeitet und den Staatsanwaltschaften übergeben. Wichtig ist festzuhalten, dass trotz der Regelverstöße keine gespendeten Organe  verlorengegangen sind.

Auch ist festzustellen, dass es keine Zusammenhänge zwischen der Vergütung der Krankenhäuser und der Krankenhausärzte und dem  festgestellten Fehlverhalten gibt. Gleichwohl hat die DKG die Musterverträge für die leitenden Ärzte dahingehend überarbeitet, dass  Bonusverträge keine einzelnen Transplantationsleistungen mehr zum Gegenstand haben. Kliniken, die dagegen verstoßen würden, unterlägen der Veröffentlichungspflicht. Wir gehen davon aus, dass die Kliniken dagegen nicht verstoßen werden. Die Finanzierung der Transplantationsmedizin  über Fallpauschalen ist aus Sicht der Krankenhäuser nicht zwingend notwendig. Wenn bei Krankenkassen und Politik die Sorge besteht,  Fallpauschalen gäben Anreize zu einem nicht gewollten Leistungswettbewerb, sind die Krankenhäuser für eine Rückkehr der Finanzierung über  Jahresbudgets offen.

Ausdrücklich ist auch darauf hinzuweisen, dass die Qualität der transplantationsmedizinischen Leistungen in Deutschland sehr hoch ist. Sämtliche  Transplantationsbereiche sind Gegenstand der externen Qualitätsmessung. Die erreichten Indikatoren sind in der überwiegenden Zahl der Zentren  ut und sehr gut. In der Qualitätsdiskussion und vor allem bei internationalen Vergleichen muss allerdings berücksichtigt werden, dass die  Organe in Deutschland nicht nur nach Erfolgsaussichten, sondern auch nach Dringlichkeit zugeteilt werden. Die Krankenhäuser befürworten und  unterstützen die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin, sowohl im Zuständigkeitsbereich der Ärztekammern als  auch im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie durch die Schaffung eines Transplantationsregisters. Die Transplantationsmedizin soll von  der Führung der Wartelisten über die Organentnahme und Transplantation bis hin zur Nachsorge der Patienten noch besser qualitätsgesichert und  maximal transparent sein.