• Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission legen heute ihren Bericht 2012/2013 der Öffentlichkeit vor.
  • Der Bericht enthält auch die Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfungen aller 24 Lebertransplantationsprogramme in Deutschland.
  • Prüfungen dieser Art sind erst seit der TPG-Novelle 2012 möglich, als der Gesetzgeber dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat.
  • Mit der Gesetzesreform wurden den Kommissionen ermöglicht, nicht nur anlassbezogene, sondern auch verdachtsunabhängige Prüfungen durchzuführen.
  • Kraft dieser neu geschaffenen Kontrollmöglichkeiten konnten die Kommissionen schnell und angemessen reagieren auf die bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Manipulation von Patientendaten.
  • Auf dieser gesetzlichen Grundlage und anknüpfend an den zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung im August 2012 vereinbarten Maßnahmenkatalog haben die Prüfungskommission und die Überwachungskommission im September 2012 eine Verschärfung der Kontrollen in den Transplantationszentren beschlossen und das Prozedere dieser Vor-Ort-Prüfungen festgelegt.
  • Entsprechend werden nunmehr alle 46 Transplantationszentren mit ihren rund 140 organspezifischen Transplantationsprogrammen mindestens einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort geprüft.
  • Zunächst sind alle 24 Lebertransplantationsprogramme in Deutschland überprüft worden.
  • In jedem Transplantationszentrum wurden die Lebertransplantationen der Jahre 2010 und 2011 geprüft.
  • Prüfgegenstand war die Frage, ob im Falle der Lebertransplantation in einem Transplantationszentrum verstoßen wurde gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG betreffend die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Lebertransplantation.
  • Grundlage der Stichproben-Prüfungen waren von der Prüfungskommission und der Überwachungskommission bei der Vermittlungsstelle in Auftrag gegebene Plausibilitätskontrollen. Einschlägig waren Angaben zu Dialysepatienten, Angaben zu möglichen Einschränkungen der Aufnahme in die Warteliste, Angaben von Laborwerten zur Berechnung des MELD-Scores sowie Angaben im Zusammenhang mit der Beantragung einer sogenannten Standard Exception oder des beschleunigten Vermittlungsverfahrens.
  • Auf dieser Basis wurde jedes Transplantationszentrum nach einem von der Prüfungskommission und der Überwachungskommission festgelegten Schema nach einheitlichen Kriterien geprüft.
  • Sofern sich im Zuge einer Prüfung Auffälligkeiten ergeben haben, die weitere Untersuchungen erforderlich machten, ist eine Nachprüfung erfolgt.
  • In solchen Fällen wurden auch die Transplantationen weiterer Jahre in die Prüfung einbezogen.
  • Die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen wurden von der Prüfungskommission und der Überwachungskommission beraten und jeweils als Kommissionsbericht verabschiedet.
  • In den Jahren 2010 und 2011 wurden in Deutschland insgesamt 2303 postmortal gespendete Lebern transplantiert.
  • In 24 Transplantationszentren wurden die Krankenakten von insgesamt 1180 Empfängern postmortal gespendeter Lebern geprüft.
  • In den vier Transplantationszentren Göttingen, Leipzig, München rechts der Isar und Münster wurden schwerwiegende Richtlinienverstöße unterschiedlicher Ausprägung festgestellt.
  • In Göttingen ergab sich aufgrund der Art der Verstöße, der Umstände im Einzelfall sowie der Häufigkeit des Auftretens der Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevorzugung bestimmter Patienten.
  • Auch in Leipzig, München rechts der Isar und Münster ergaben sich eindeutige Anhaltspunkte für systematische Falschangaben, wenn auch teilweise in zahlenmäßig geringerem Umfang.
  • In zwanzig Transplantationszentren wurden keine bzw. nur solche Richtlinienverstöße festgestellt, bei denen sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls oder der geringen Anzahl kein Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevorzugung bestimmter Patienten ergab (z. B. Dokumentationsfehler, Flüchtigkeitsfehler, Bewertungsfehler).
  • Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission haben jeden festgestellten Richtlinienverstoß unabhängig von seiner Schwere ordnungsgemäß dokumentiert.
  • Das heißt: Aus der insgesamt festgestellten Anzahl allein lässt sich nicht auf die Bedeutung der Richtlinienverstöße durch die einzelnen Transplantationszentren schließen!
  • Der überwiegende Teil der schwerwiegenden Richtlinienverstöße wurde in vier Zentren festgestellt.
  • In drei Transplantationszentren, nämlich Göttingen, Leipzig und München r. d. Isar, ermittelt derzeit die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft.
  • In Göttingen findet bereits das Gerichtsverfahren statt.
  • Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass privatversicherte Patienten oder sogenannte Non-ET-Residents bevorzugt behandelt und transplantiert worden wären.
  • Auch ergeben sich keine Bedenken gegen das beschleunigte Vermittlungsverfahren als solches. Insbesondere haben sich keine Anhaltspunkte für Manipulationen mit Hilfe dieses Verfahrens ergeben.
  • Positiver Effekt der Vor-Ort-Prüfungen ist im Zusammenhang mit der Einführung der interdisziplinären Transplantationskonferenzen bereits jetzt eine Verbesserung der formalen Abläufe sowie der jeweiligen Dokumentationen.
  • Zugleich ist das Bewusstsein für den Stellenwert der Richtlinien geschärft worden, was sich u. a. auch in Einzelnachfragen durch die Transplantationszentren an die Prüfungskommission und die Überwachungskommission ausdrückt.
  • Da sich die Vor-Ort-Prüfungen auf die Jahre 2010 und 2011, d. h. auf den Zeitraum vor der TPG-Novellierung im Jahr 2012 beziehen, und zudem die Auswirkungen der Vor-Ort-Prüfungen der Lebertransplantationsprogramme beachtlich sind, ist für die Jahre 2012 und 2013 mit einer deutlich geringeren Anzahl an Richtlinienverstößen in diesem Bereich zu rechnen.