Liste von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen

nach § 13 Abs. 3 SchKG

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch am 21.02.2019 beschlossen. Das Gesetz ist am 29.03.2019 in Kraft getreten.

In Artikel 2 wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) in § 13 um folgenden Absatz 3  ergänzt:

„(3) Die Bundesärztekammer führt eine Liste der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen, und darf die zu diesem Zwecke erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten. Die Liste enthält auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, soweit diese mitgeteilt werden. Die Bundesärztekammer aktualisiert die Liste monatlich auf der Grundlage der ihr mitgeteilten Informationen, veröffentlicht sie im Internet und stellt sie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und den Ländern zur Verfügung.“

Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die der Bundesärztekammer bislang mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen, können Sie in der unten stehenden Liste einsehen. Auch ist eine Suche nach Postleitzahlen möglich.

Ein mehrstufiger Registrierungs- und Verifizierungsprozess gewährleistet die Sicherheit und Korrektheit der Angaben. Nutzer des elektronischen Arztausweises haben die Möglichkeit, sich mit seiner Hilfe nach der online-Registrierung elektronisch anzumelden. Alle anderen Ärztinnen und Ärzte erhalten die Anmeldeunterlagen nach der online-Registrierung auf dem Postweg.

Die Aufnahme in die Liste ist freiwillig.

Allgemeine Anfragen können über die E-Mailadresse liste@baek.de an die Bundesärztekammer gerichtet werden.

Ein umfangreiches Informationsangebot u. a. zum Thema Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Internet bereit und vermittelt über eine Datenbank zu den anerkannten Beratungsstellen.