­Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache III-02) unter Berücksichtigung der Anträge von Dr. Josten, Frau B. Künanz, Frau Dr. Bunte und Frau Dr. Beiteke (Drucksache III-02a) und Frau Dr. Gitter (Drucksache III-02b) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag zeigt sich über die häufigen Fälle von eklatanten Verletzungen des Kindeswohls in Deutschland außerordentlich besorgt und begrüßt die Initiativen der Politik und des Gesetzgebers ausdrücklich, der im SGB VIII gerade erst neu definierten und ausgeführten Schutzaufgabe zur Wahrung des Kindeswohls konsequent entsprechen zu wollen.

Neben den verschiedenen Formen von Gewalt gegen Kinder ist es gerade die chronische Vernachlässigung, die Kinder ihrer Lebenschancen beraubt und ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und ihr Leben selbstständig gestaltenden Mitgliedern unserer Gesellschaft unmöglich macht.

Um möglichst alle Kinder untersuchen und ihren Gesundheits- sowie Entwicklungsstand beurteilen zu können, bedarf es nach Auffassung des Deutschen Ärztetags sowohl eines Systems verbindlicher Kinderfrüherkennungsuntersuchungen und einer zielgerichteten Erweiterung des Inhaltes dieser Untersuchungen einschließlich der Aufnahme primärpräventiver Anteile. Dies erfordert eine entsprechende Änderung des § 26 SGB V und der dazugehörigen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Durch ein gesetzlich verankertes Meldewesen, nach dem im Konsens mit den Eltern die Teilnahme an den jeweiligen Kinderfrüherkennungsuntersuchungen bescheinigt wird, werden Jugendhilfe und öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) in die Lage versetzt, die mit ihrem Kind nicht teilnehmenden Eltern über ein Erinnerungsverfahren zur Teilnahme aufzufordern und schließlich auch diejenigen Kinder und Familien ausfindig zu machen, die sich einer Früherkennungsuntersuchung weiterhin entziehen.

Die Strukturen der aufsuchenden Hilfe des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Jugendhilfe dürfen nicht weiter unter Vorgabe der Sparsamkeit und beschränkter Haushaltsmittel abgebaut werden. Stattdessen müssen diese hinreichend erweitert werden, um gefährdeten Kindern und Familien frühzeitig und zeitgerecht mit Untersuchung und Hilfe zur Seite zu stehen.

Der Deutsche Ärztetag fordert deshalb parallel zur Einführung der notwendigen Strukturen eines verbindlichen Kinderfrüherkennungsprogramms die Entwicklung eines flächendeckenden multiprofessionellen Netzwerks früher Hilfestrukturen, das erziehungsunfähigen Eltern zeitnah und kompetent bei der Verbesserung ihrer Erziehungsfähigkeit zur Seite stehen kann. Nur durch ein balanciertes Nebeneinander von Fordern und Fördern kann die Gesellschaft im Konsens mit den Eltern mittelfristig eine Sicherstellung des Kindeswohls für möglichst alle Kinder erreichen.

Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 fordert darüber hinaus eine Evaluation der z. B. auf Grund der Früherkennungsuntersuchungen initiierten Hilfemaßnahmen. Dazu ist zum einen eine verbindliche Verbesserung der Kommunikation und Rückmeldung zwischen den Ämtern für soziale Dienste und den behandelnden Haus- und Kinderärzten erforderlich, ob und welche Hilfen eingesetzt werden und vor allem, wenn die Hilfen beendet werden. Über eine Begleitforschung müssen außerdem die Kenntnisse über die Wirksamkeit der eingesetzten Hilfemaßnahmen verbessert werden.

Begründung:

Verbindliche Früherkennungsuntersuchungen müssen um eine Evaluation der durch sie ggf. initiierten Hilfemaßnahmen ergänzt werden, sonst ist nicht gewährleistet, dass sie Kindermissbrauch und/oder -vernachlässigung verhindern bzw. verringern.