Auf Antrag von Herrn Dr. Kaplan, Herrn Dr. Rechl und Frau Dr. Lux (Drucksache VIII – 89) fasst der 112. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, den im Gesetzentwurf stehenden Terminus "Gewichtige Anhaltspunkte für körperliche Gewalt, sexuellen Missbrauch und Vernachlässigung bei Kindern" zumindest in den Ausführungsbestimmungen zu präzisieren und das Procedere bei der Mitteilungspflicht für Ärztinnen und Ärzte zu regeln, ohne dass die Ärztinnen und Ärzte dabei gesetzliche Bestimmungen verletzen und der Gefahr von juristischen Regressverfahren ausgesetzt sind.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Kinderschutzgesetzes beschlossen. Darin ist die gesetzliche Mitteilungpflicht von Ärzten, Ärztinnen und Hebammen an das Jugendamt bei "gewichtigen Anhaltspunkten" für körperliche Gewalt, sexuellen Missbrauch und Vernachlässigung bei Kindern gegenüber Jugendämtern geregelt. Die Weitergabe der Daten ist unabhängig von der Einwilligung der Eltern nach § 34 StGB und der ärztlichen Schweigepflicht.

In der Ärzteschaft besteht eine große Unsicherheit bei der Interpretation des Terminus "gewichtige Anhaltspunkte", der in der ärztlichen Terminologie bezüglich körperlicher Gewalt, sexueller Gewalt und Vernachlässigung unzureichend definiert ist. Hier ist die Herbeiführung einer Rechtssicherheit erforderlich.