Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V - 11) unter Berücksichtigung des Antrags von Herrn Dr. Fink, Frau Dr. Blank und Herrn Dr. Meinke (Drucksache V - 11a) beschließt der 113. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit:

Der Deutsche Ärztetag fordert alle Ärztekammern, deren Untergliederungen sowie alle niedergelassenen Ärzte auf, angesichts des absehbaren Fachkräftemangels im Gesundheitswesen verstärkt Maßnahmen einleiten, mit denen eine ausreichende Zahl von auszubildenden Medizinischen Fachangestellten (MFA) und qualifizierten Mitarbeiter/innen gewonnen werden kann sowie eine weiterhin hochstehende Ausbildungs- und Fortbildungsqualität sicher gestellt wird.

Aufgrund der demografischen Entwicklung und des Arbeitskräftebedarfs wird sich bereits in naher Zukunft die Ausbildungsplatzsituation zu einem wachsenden Problemfeld und damit notwendiger Weise zu einem Handlungsfeld der Ärzteschaft entwickeln (müssen). Mehrere, vor allem demografische Ursachen spielen hierbei eine Rolle:

  • der Geburtenrückgang und in dessen Folge der Schülerrückgang
  • die Alterung der Erwerbsbevölkerung
  • die Veränderung der Patientenstruktur und der Versorgungsbedarfe
  • die Veränderung der Bildungsvoraussetzungen bei den Bewerbern.

Wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird, besteht mindestens mittelfristig die Gefahr, dass der derzeitige Personalbestand in den Praxen sinkt und die anstehenden Aufgaben in der ambulanten Versorgung nicht mehr angemessen bewältigt werden können. Dies wäre insbesondere deswegen fatal, weil Medizinische Fachangestellte zur Entlastung der Ärzte zukünftig stärker in die medizinische Versorgung einbezogen werden sollen und müssen.

Für ein verstärktes zukunftsorientiertes Engagement sprechen folgende Argumente:

Bis 2030 wird die Anzahl der 17- bis 25-Jährigen – diejenige Gruppe also, die die Ausbildungsplatznachfrage im Wesentlichen bestimmt – von 7,7 Millionen auf 6,2 Millionen und damit um 19,7 % sinken.

Die Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage zeigt einen zusätzlichen Bedarf an Fachkräften im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen bis zum Jahr 2030 von ca. 700.000 Arbeitskräften. In den Bereichen „Medizin, Medizinische Dienste bzw. Sonstige, Gesundheitswesen“ wird bis zum Jahr 2030 ein Defizit an Arbeitskräften von bis zu 22 % angenommen. Aus dem Ranking „TOP TEN“ der Bundesagentur für Arbeit vom August 2009 ergibt sich (im Gegensatz zu Handwerk, EDV oder Warenverkauf) für das Gesundheits- und Sozialwesen eine Nachfragesteigerung zwischen 18 % und 41 %.

Aufgrund von Morbiditätsprognosen ergibt sich ein Zuwachs personalintensiver Aufgaben im Bereich der Langzeitbetreuung chronisch Kranker und multimorbider Patienten, bei der Begleitung und Koordination von Betreuungsleistungen, bei der Verzahnung von pflegerischer Versorgung und mit Rehabilitation sowie bei delegierbaren medizinischen Leistungen.

Im Durchschnitt bildet bundesweit höchstens jede zweite Arztpraxis (44,2 %) (Hessen: 35 %, Nordrhein: 24,6 %) aus. Das arbeitgeberseitige Potenzial zur Erhöhung der Auszubildendenzahl bzw. Kompensation des Rückgangs ist also gegeben.

Die moderne Ausbildungsverordnung, zahlreiche neue spezialisierende Fortbildungscurricula und passgenaue Aufstiegsmöglichkeiten (Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen) haben das Berufsbild der MFA bedarfsgerecht und zukunftsfest gemacht. Dies bietet zahlreiche Ansatzpunkte für Werbemaßnahmen. Zur Finanzierung von Rekrutierungsmaßnahmen und Fortbildungen existieren Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat im Januar 2010 ein Handlungskonzept verabschiedet, das zeigt, wie die Landesärztekammern als „zuständige Stellen“ und die Bundesärztekammer den zukünftigen Fachkräftebedarf in der ambulanten medizinischen Versorgung durch konkrete Maßnahmen zur Rekrutierung und Ausbildung geeigneter Auszubildender und Mitarbeiter/innen zielorientiert und wirkungsvoll unterstützen können. Die Maßnahmen gliedern sich in sieben Handlungsfelder:

  • Direkte grundsätzliche Maßnahmen als „zuständige Stelle“ gemäß Berufsbildungsgesetz;
  • Erhöhung der Ausbildungsqualität;
  • Verbesserung der externen Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Serviceleistungen;
  • Verbesserung der internen Öffentlichkeitsarbeit sowie von Serviceleistungen;
  • Steigerung der Akzeptanz des Berufsbildes MFA;
  • Beteiligung an Projekten/Maßnahmen/Förderprogrammen auf Landesebene;
  • Begleitung/Koordination/Unterstützung durch die Bundesärztekammer.Direkte grundsätzliche Maßnahmen als „zuständige Stelle“ gemäß Berufsbildungsgesetz;
  • Erhöhung der Ausbildungsqualität;Verbesserung der externen Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Serviceleistungen
  • Verbesserung der internen Öffentlichkeitsarbeit sowie von Serviceleistungen;
  • Steigerung der Akzeptanz des Berufsbildes MFA;
  • Beteiligung an Projekten/Maßnahmen/Förderprogrammen auf Landesebene;
  • Begleitung/Koordination/Unterstützung durch die Bundesärztekammer.

Aber auch jeder einzelne niedergelassene Arzt/Ärztin sollte sich verstärkt Fragen der Gewinnung von Auszubildenden und geeignetem Personal widmen und dabei die Inanspruchnahme von Fördermitteln prüfen.