Baden-Württemberg: Kammerpräsident Dr. Miller: „Die Kranken brauchen Fürsorge und Zuwendung“

Welttag der Kranken am 11. Februar: Ärzteschaft steht fest an der Seite ihrer Patientinnen und Patienten

Stuttgart - Jeden Tag werden unzählige Menschen in Baden-Württemberg von Ärztinnen und Ärzten beraten, untersucht und behandelt – etwa in Arztpraxen, in Kliniken, in Behörden und Betrieben, in Schulen, Kindergärten und Gemeinschaftsunterkünften. Dabei können sich die Patienten darauf verlassen, dass die Ärztinnen und Ärzte alles für das Wohlergehen der Hilfesuchenden tun und fest an ihrer Seite stehen. Darauf macht die Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Welttag der Kranken am 11. Februar aufmerksam.

„Der Welttag der Kranken erinnert uns daran, ausnahmslos alle Kranken mit ihrer Leidensgeschichte in den Blick zu nehmen und ihre Bedürfnisse sichtbar zu machen“, sagt Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Dazu zählten die Corona-Infizierten, über die prominent berichtet wird. Dazu zählten aber auch beispielsweise diejenigen, die mit Herzkreislauf- oder Tumorerkrankungen kämpfen, die unter chronischen Schmerzen leiden, die nach Unfällen mit Einschränkungen leben oder deren unheilbare Krankheit weit fortgeschritten ist. „Kranke Menschen brauchen nicht nur ärztliche Fürsorge und Zuwendung, sondern auch von ihrem familiären und gesellschaftlichen Umfeld“, sagt Dr. Miller. „Jeder von uns kann selbst behandlungsbedürftig werden und plötzlich auf die Unterstützung anderer angewiesen sein – daher geht das Thema jeden etwas an.“

Die Landesärztekammer will den Welttag der Kranken auch dafür nutzen, die große Bandbreite des fachlichen Wirkens aufzuzeigen, mit der die Ärzteschaft ihren Patienten helfen und sie schützen kann: Leiden mindern, heilen, den Gesundheitszustand überprüfen und attestieren, durch Aufklärung Prävention betreiben und gesundheitliche Risiken vermindern, für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen, Sterbenden beistehen – dies alles und mehr ist integraler Bestandteil des Arztberufes.

Die Basis bildet das sogenannte Arzt-Patienten-Verhältnis: Ärzteschaft und Patienten verbindet bei Beratung und Behandlung eine Beziehung, die auf Normen, Prinzipien und gegenseitigem Vertrauen fußt. Entscheidend ist eine offene Kommunikation. Patienten kostet es häufig Überwindung, beispielsweise von körperlichen Veränderungen und Schmerzen oder vom eigenen Suchtverhalten zu erzählen und Intimes preiszugeben. Für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt ist die ausführliche Krankheitsgeschichte, die genaue Schilderung von Beschwerden und Symptomen sowie die körperliche Untersuchung und der Einsatz diagnostischer Verfahren aber Grundlage für die präzise Diagnose und die zielgerichtete Einleitung der Therapie.

Kammerpräsident Dr. Miller betont: „Die Patienten können sich darauf verlassen, dass Arztkonsultationen im geschützten Rahmen stattfinden, dass alle Patientenanliegen ernstgenommen werden und dass Ärztinnen und Ärzte einer Schweigepflicht unterliegen. Ärzteschaft und Patienten haben ein gemeinsames Ziel: die Gesundheit des Patienten zu verbessern. Je vertrauensvoller und ehrlicher die Zusammenarbeit, desto größer die Erfolgschancen.“

Dr. Miller macht in diesem Zusammenhang auf die baden-württembergische ärztliche Berufsordnung aufmerksam, der alle Ärztinnen und Ärzte hierzulande unterliegen: „Sie ist der ethisch-moralische Kompass, an dem sich ärztliches Handeln ausrichtet und der Patienten und Ärzteschaft gleichermaßen wirkungsvoll schützt.“ Denn Patienten könnten darauf vertrauen, dass Umsicht und Sorgfalt zentrale Aspekte ärztlichen Handels sind.

Die ärztliche Berufsordnung stellt die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten gegenüber Patienten, Kollegeninnen und Kollegen, Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Mit der Festlegung von Berufspflichten dient sie zugleich dem Ziel, Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patienten zu erhalten und zu fördern. So benennt die Berufsordnung beispielsweise klar die ärztlichen Aufgaben, die Gesundheit zu schützen und Leiden zu lindern. Und sie verpflichtet unter anderem dazu, den Arztberuf gewissenhaft und mit aller Sorgfalt auszuüben, geeignete Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anzuwenden und den anerkannten Stand medizinischer Erkenntnisse zu beachten.

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