Brandenburg: GVWG: Referentenentwurf zeugt von Misstrauen

Potsdam - Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung soll als sogenanntes Omnibusgesetz zahlreiche Vorhaben auf den Weg bringen, die aufgrund der Corona-Pandemie bislang unerledigt geblieben sind.

An diesem Verfahren ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Extrem kritisch bewertet die Landesärztekammer Brandenburg aber bestimmte Formulierungen des Referentenentwurfs, die von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber niedergelassenen Ärzten und Ärzten in Kliniken geprägt sind und so völlig falsche Signale an diese wesentlichen Stützen der Gesundheitsversorgung senden.

„In der Begründung fasst der Referentenentwurf die Rechte und Belange der Ärzte, medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäuser als ,Erwerbsinteressen‘ zusammen und stellt diese plakativ den ‚schützenswerten Interessen der Patientinnen und Patienten auf körperliche Unversehrtheit‘ gegenüber“, erklärt Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz. Eine solche Gegenüberstellung zeugt von einem Misstrauen, das auf unheilvolle Weise das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt untergräbt. Dies macht gerade angesichts der gegenwärtigen Pandemiesituation, in denen Ärzten in Praxen und Kliniken alles abverlangt wird, sprachlos.

Ein auf Vertrauen basierendes Patienten-Arzt-Verhältnis sei die Basis für eine erfolgreiche Behandlung. Es stehe nicht ohne Grund unter dem besonderen Schutz der ärztlichen Ethik und sei deshalb in der ärztlichen Berufsordnung verankert. „Wir Ärzte werden uns dieses besondere Vertrauen, das uns die Patienten zu Recht entgegenbringen, nicht nehmen lassen und dieses gegen derartige abschätzige Polemik verteidigen“ so Schulz.

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