Chimära

Bayern

Vor dem Hinter­grund der von Bund und Ländern geplan­ten Kran­ken­haus­re­form fordert Dr. Andreas Botz­lar, 1. Vize­prä­si­dent der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK), die Ärzte­schaft stär­ker in die Neuge­stal­tung der Kran­ken­haus­land­schaft einzu­be­zie­hen. Außer­dem dürfe die Reform nicht zu mehr Kontroll­bü­ro­kra­tie führen.

„Posi­tiv erscheint zunächst die geplante Einfüh­rung einer Vorhal­te­ver­gü­tung für die Klini­ken, damit die Bereit­stel­lung von Kran­ken­hausstruk­tu­ren künf­tig unab­hän­gig von der Leis­tungs­er­brin­gung erfol­gen kann und Behand­lun­gen nicht nur durch­führt werden, um das vorge­hal­tene Ange­bot zu refi­nan­zie­ren. Aller­dings soll nach wie vor kein voll­stän­di­ger Ausstieg aus dem geschei­ter­ten Fall­pau­scha­len­sys­tem erfol­gen. Statt­des­sen sollen die Fall­pau­scha­len zu Guns­ten der Vorhal­te­ver­gü­tung ledig­lich abge­senkt werden. Auf diese Weise wirken aber deren Fehl­an­reize weiter, die schon bisher zu massi­ven Fehl­ent­wick­lun­gen in unse­rem Gesund­heits­sys­tem geführt haben“, so Botz­lar in seinem aktu­el­len Leit­ar­ti­kel „Chi­mära“ in der Septem­be­r­aus­gabe 2023 des Baye­ri­schen Ärzte­blatts. Darüber hinaus würde das Neben­ein­an­der zweier Finan­zie­rungs­sys­teme zu deut­lich mehr Kontroll­bü­ro­kra­tie führen – und Ärztin­nen und Ärzten noch mehr Zeit steh­len, die sie besser für die Behand­lung ihrer Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten einset­zen könn­ten. Dabei sei der Berufs­all­tag der Ärzte in den Kran­ken­häu-sern bereits heute von einer steti­gen Arbeits­ver­dich­tung geprägt.

Ziem­lich unklar bleibe bisher auch, wie die Versor­gungs­si­cher­heit zukünf­tig gewähr­leis­tet werden solle. Aktu­ell prüf­ten Bund und Länder, wie sich die geplante Finanz­re­form und die Neufor­ma­tion der Kran­ken­haus­land­schaft auf die Versor­gung auswir­ken werden. „In die darauf­fol­gende Analyse und Folge­n­ab­schät­zung sollte die Exper­tise der Ärzte­schaft einschließ­lich der Ärzte­kam­mern eng einbe­zo­gen werden. Eine unge­ord­nete Flur­be­rei­ni­gung der Kran­ken­haus­land­schaft darf es nicht geben“, erklärt Botz­lar.

Im Rahmen der Reform­pläne würden zudem die Erfor­der­nisse der ärzt­li­chen Weiter­bil­dung weit­ge­hend igno­riert. „Die geplan­ten Level-Ii-Kran­ken­häu­ser werden von weiten Teilen der stati­o­nären Behand­lung – also Diagno­s­tik und Thera­pie – ausge­schlos­sen blei­ben. Inso­fern kann ihnen auch nicht die vorge­se­hene zentrale Rolle bei der ärzt­li­chen Weiter­bil­dung zukom­men“, kriti­siert der 1. Vize­prä­si­dent.

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