Rheinland-Pfalz: Bätzing-Lichtenthäler: Grippeschutzimpfung gegen die saisonale Influenza ist wichtig

Mainz - „Im Oktober und November ist der ideale Zeitpunkt für eine Impfung, um rechtzeitig vor der nächsten Grippewelle geschützt zu sein. Gerade im Rahmen der COVID-19-Pandemie ist eine hohe Influenza-Impfquote bei Risikogruppen essentiell, um in der Grippewelle schwere Influenza-Verläufe zu verhindern und Engpässe in Krankenhäusern zu vermeiden“, betonten Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Dr. med. Günther Matheis am Rande der Sitzung des Landtages.

Zum Schutz der Menschen und zur Entlastung des Gesundheitssystems kann der größte Effekt erzielt werden, wenn die Impfquoten entsprechend den Empfehlungen der STIKO vor allem bei den Risikogruppen deutlich gesteigert werden. Die Influenzaimpfung wird von Personen ab einem Alter von 60 Jahren noch immer unzureichend in Anspruch genommen. Das Ziel auf EU-Ebene einer 75-prozentigen Impfquote unter allen älteren Menschen wurde in Deutschland bisher nicht erreicht.

In diesem Jahr werden laut Bundesgesundheitsministerium insgesamt 26 Millionen Dosen Influenzaimpfstoff verfügbar sein. Insbesondere die Personen, die zu den Risikogruppen gehören, sollen die Möglichkeit zur Impfung wahrnehmen, sagte Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler und rief gemeinsam mit dem Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zur saisonalen Grippeschutzimpfung auf.

Für die Saison 2020/2021 empfiehlt die WHO in ihrer jährlichen Empfehlung zur Grippesaison im Gegensatz zum Vorjahr zu einer veränderten Zusammensetzung des Impfstoffs. Dies ist der Grund für die Notwendigkeit einer jährlichen Impfung.

Da die Gruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben, bei Influenza und COVID-19 sehr ähnlich sind, kommt dem Impfschutz gegen Grippe in der Zeit der Corona-Pandemie, eine besondere Bedeutung zu, sagte Dr. Günther Mattheis, Präsident der Landesärztekammer. Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. So wird der Einzelne vor Krankheit geschützt und das Gesundheitssystem vor Überlastung ebenfalls geschützt.

Auch Landtagspräsident Hendrik Hering lässt sich in diesem Jahr gegen die Grippe impfen, um insbesondere auch andere zu schützen. „Mit der Corona-Pandemie ist ein neues Bewusstsein für die Bedeutung von Impfungen entstanden“, sagte Hendrik Hering. Er betonte, dass Corona keine Grippe sei, beide Erkrankungen aber ernst zu nehmen seien. Eine Grippewelle unter Corona-Bedingungen könne besonders gefährlich sein. Er warb um Vertrauen in Impfstoffe. „Impfungen sind gelebte Solidarität“, so der Landtagspräsident.

Menschen ab dem 60. Lebensjahr wird geraten, die Impfung gegen Grippe vorzunehmen. Auch Personen, die aufgrund ihres Berufes (insbesondere medizinisches und pflegerisches Personal) mit vielen Menschen in Kontakt kommen, sind besonders gefährdet und sollten sich daher alljährlich impfen lassen. In diesen Fällen dient die Impfung nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch dem Schutz von im selben Haushalt lebenden oder betreuten Personen. Des Weiteren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Grippeschutzimpfung auch für Schwangere und Personen mit einem chronischen Grundleiden, da diese insbesondere ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Grundsätzlich sollte jeder auch seinen allgemeinen Impfstatus regelmäßig überprüfen lassen.

Zur Grippeimpfung:
Die Influenza oder sogenannte „echte Grippe“ wird durch Viren verursacht, die auf dem Luftweg über Tröpfcheninfektion übertragen werden. Sie beginnt typischerweise mit hohem Fieber, Husten, Muskel- und Kopfschmerzen. Neben dem Impfen stellen auch gründliches Händewaschen mit Seife und Abstandhalten zu Erkrankten wichtige Schutzmaßnahmen dar. Da Influenzaviren ein hohes Verwandlungspotential haben, wird die Impfstoffzusammensetzung jährlich überprüft und entsprechend angepasst. Die Impfung sollte daher jedes Jahr wiederholt werden.

Die Kosten für die Grippeschutzimpfung werden von den gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten übernommen, die zu den von der ständigen Impfkommission empfohlenen Gruppen zählen und von der Schutzimpfungsrichtlinie erfasst werden. Dazu gehören neben den Personen über 60 Jahre, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, sowie Schwangere. Darüber hinaus Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeeinrichtungen, medizinisches und pflegerisches Personal – auch im häuslichen Bereich – oder Menschen, die in Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr arbeiten. Personen mit erhöhter Infektionsgefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln sollen sich ebenfalls impfen lassen.

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