Thüringen: Landesärztekammer Thüringen für Einführung der Widerspruchslösung

Reform des Organspendegesetzes – Entscheidung des Bundestages am 16. Januar

Jena - Vor der Debatte und der Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Reform des Organspendegesetzes spricht sich die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen, für die Einführung der von Gesundheitsminister Spahn vorgeschlagenen Widerspruchslösung aus.
 
„Ich finde sehr gut, dass für die Entscheidung über eine so wichtige Frage wie die der Organspende der Fraktionszwang aufgehoben ist“, so Dr. Lundershausen. „Dies macht noch einmal die Tragweite der Wahl zwischen den beiden Gesetzesentwürfen deutlich“.
 
Aus Sicht der Landesärztekammer Thüringen ist jedoch die Einführung der Widerspruchslösung rückhaltlos zu unterstützen. Diese sieht vor, dass jeder Mensch potentiell nach seinem Tod Organspender ist, sofern er nicht selbst oder seine Angehörigen widersprechen. „Mit Blick auf die vielen Menschen, die verzweifelt auf ein Organ warten, ist es ein Akt der Humanität und Nächstenliebe, sich für die Organspende zu entscheiden“, so Präsidentin Dr. Lundershausen. „Darüber hinaus zeigen ja die vergangenen Jahre, dass das bisherige System der Zustimmungslösung trotz verstärkter Öffentlichkeitsarbeit nicht zu einer Steigerung der Spenderzahlen geführt hat. Dies ist aber absolut vordringlich und die Möglichkeit zum Widerspruch ist ja weiterhin auch mit der neuen Lösung gegeben.“
 
Darüber hinaus begrüßt die Landesärztekammer Thüringen den Vorschlag der Einführung eines zentralen Registers, in dem die Entscheidung zur Organspende dokumentiert wird. Wichtig sei auch weiterhin, die Bevölkerung über das Thema Organspende gut zu informieren und somit zum Vertrauen in das Organspendesystem beizutragen.

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