BÄK fordert gesetzliche Regelungen im Kampf gegen kindliches Übergewicht

Viele Kinder und Jugendliche in Deutschland sind zu dick: 15,4 Prozent der 3- bis 17-Jährigen sind übergewichtig; 5,9 Prozent von ihnen sogar adipös. Mit Sorge blickt die Bundesärztekammer (BÄK) auf diese Entwicklung und mahnt in ihrem aktuellen Positionspapier zur Prävention des kindlichen Übergewichts nachdrücklich entsprechende Prävention- und Reduktionsmaßnahmen an.

Die genannten Zahlen sind ein Ergebnis der zweiten Welle der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) 2013 bis 2016. Die Daten wurden im Rahmen einer Langzeitstudie des Robert Koch-Institut (RKI) erhoben.

Seit der Basiserhebung der KiGGS-Studie von 2003 bis 2007 verharrt das kindliche Gewicht auf diesem beunruhigend hohen Niveau. Dabei ist zu beobachten, dass das Gewicht auch von der sozioökonomischen Lage der jeweiligen Familie abhängt. Hinzu kommt ein überhöhter Zuckerkonsum bei Kindern und Jugendlichen. So überschreitet deren Zuckeraufnahme der aktuellen EsKiMo II-Studie zufolge mit etwa 20 Prozent bei Weitem den täglichen Energiebedarf, den die Weltgesundheitsorganisation und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfehlen. Bewegungsmangel verstärkt die Situation: Nur etwa ein Viertel der Mädchen und Jungen im Alter zwischen drei und 17 Jahren bewegen sich ausreichend.

Die gesundheitlichen Folgen können weitreichend sein: Übergewicht, falsche Ernährung und Bewegungsarmut erhöhen das Risiko von Kindern und Jugendliche maßgeblich, im Laufe ihres Lebens vorzeitig an Diabetes mellitus Typ II, einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, einem metabolischen Syndrom oder einer Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungsapparates zu erkranken.

Ärztinnen und Ärzte sind tagtäglich mit den Auswirkungen dieser Entwicklung konfrontiert. Ihre Möglichkeiten im beruflichen Alltag sind allerdings begrenzt, den Ursachen von Übergewicht und Bewegungsarmut wirksam und auf Bevölkerungsebene entgegen zu treten.

Die Bundesärztekammer fordert deshalb strukturelle und gesetzgeberische Maßnahmen zur Prävention und Reduktion des Übergewichts bei Kindern und Jugendlichen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass eine preiswirksame Besteuerung von Getränken, denen Zucker zugesetzt ist, einen positiven Einfluss auf die Gesamtzuckeraufnahme hat. Effekte auf das Ernährungsverhalten sind auch durch eine leicht verständliche verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln sowie ein Werbeverbot für ungesunde Nahrungsmittel festzustellen, die sich an Kinder richtet.

Darüber hinaus spricht sich die Bundesärztekammer dafür aus, dass die in Kindertagesstätten und Schulen angebotenen Speisen allgemein anerkannten Ernährungsstandards entsprechen. Auch sollte die Ernährungskompetenz von Kindern und Jugendlichen durch Schulunterricht sowie ein mehrmonatiges Stillen zur Adipositasprävention intensiv gefördert werden. Kindertagesstätten und Schulen sollten sicherstellen, dass Kindern und Jugendlichen ein täglicher Bewegungsumfang entsprechend den nationalen und internationalen Bewegungsempfehlungen ermöglicht wird und Kommunen auf öffentlichen Grünflächen/Spielplätzen niedrigschwellige bewegungsfördernde Spiel- und Sportgeräte/-mobiliar installieren.

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