Task Force Arbeitsmedizin: Vorschläge für einen zukunftsorientierten Arbeitsschutz

Immer wieder werden vermeintliche Engpässe bei der arbeitsmedizinischen Versorgung in Deutschland beklagt. Die Bundesärztekammer hat deshalb gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin und dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte eine „Task Force Arbeitsmedizin“ gebildet, um die aktuelle Situation zu evaluieren und mögliche Modelle für eine Weiterentwicklung der arbeitsmedizinischen Versorgung zu entwickeln. Die ersten Ergebnisse sind in dem Konzeptpapier „Evaluation und Monitoring der arbeitsmedizinischen Versorgung“ zusammengefasst.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, für eine angemessene arbeitsmedizinische Betreuung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen. Damit Arbeitgeber dieser Verpflichtung nachkommen können, bedarf es einer ausreichenden Anzahl an Ärztinnen und Ärzten mit einer arbeitsmedizinischen Qualifikation. Inwieweit genügend von ihnen für diese Aufgabe zur Verfügung stehen, wird jedoch unterschiedlich bewertet.

Insbesondere die Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beklagt seit längerem einen Mangel an entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzten und diskutiert in ihren Gremien über eine Novellierung der DGUV Vorschrift 2. Ein wesentlicher Diskussionspunkt sind dabei die vorgegebenen Einsatzzeiten und ihre Aufteilung auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Betriebsmediziner befürchten, dass die Novellierung zu einer Reduktion betriebsärztlicher Betreuungszeit je Beschäftigten sowie zu einer Übertragung von Aufgaben auf andere Professionen führen könnte.

Die „Task Force Arbeitsmedizin“ hat die Ärztestatistik der Bundesärztekammer und aktuelle Befragungen ausgewertet und daraus Empfehlungen abgeleitet. Die verfügbaren Zahlen weisen auf eine positive Entwicklung der Versorgungskapazitäten sowohl bei der aktuellen Anzahl von Ärztinnen und Ärzten mit einer arbeitsmedizinischen Qualifikation als auch bei der Nachwuchsgewinnung in den letzten Jahren hin.

Allerdings sieht die „Task Force Arbeitsmedizin“ auch die Notwendigkeit, die Datenbasis weiter zu verbessern. Insbesondere fehlen Angaben dazu, in welchem zeitlichen Umfang die Ärztinnen und Ärzte arbeitsmedizinisch tätig sind. Die Befragungen bestätigen zudem, dass vor allem kleinere Betriebe in ländlichen Regionen melden, dass sie keinen Betriebsarzt, aber auch keine Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden können.

Basierend auf diesen Ergebnissen empfiehlt die „Task Force Arbeitsmedizin“ unter anderem ein kontinuierliches Monitoring der Versorgungssituation anhand gezielter Abfragen bei den Ärztekammern, den Akademien für Arbeitsmedizin sowie bei den Berufsgenossenschaften durchzuführen. Ansätze zur Verbesserung der arbeitsmedizinischen Versorgung sollten vor allem bei den Kleinst- und Kleinbetrieben ansetzen. Aufgeführt werden Überlegungen zu einem Zentrumsmodell (branchenübergreifende, regionale Zentren für Arbeitsmedizin), einem Unternehmermodell (qualitativ hochwertige Schulung und Unterstützung der Unternehmer) sowie zu telemedizinischen Lösungsansätzen. Diese Ansätze sollten in Modellprojekten wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

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