Ausbildungsstätten finanziell und personell angemessen ausstatten

Approbationsordnung

Berlin - Viele richtige Ansätze und eine gute Grundlage für die weitere Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 - die Bundesärztekammer (BÄK) bewertet den Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine neue ärztliche Approbationsordnung grundsätzlich positiv. Damit die Reform zu einem Erfolg wird, sind nach Auffassung der BÄK aber zahlreiche Nachbesserungen notwendig. Die Bundesärztekammer führt diese in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf auf.

Problematisch ist für die Bundesärztekammer unter anderem die geplante Ausweitung des Umfangs des Medizinstudiums. Vor dem Hintergrund zahlreicher zusätzlicher Anforderungen an Medizinstudierende müsse geprüft werden, inwiefern im Gegenzug etablierte Studieninhalte reduziert werden könnten. Konkret schlägt die BÄK vor, das vorgeschriebene dreimonatige Krankenpflegepraktikum im Rahmen des Medizinstudiums auf zwei Monate zu verkürzen.

Große Herausforderung bei der Akquise von ausreichend ambulanten Lehrpraxen

Sichergestellt werden müsse zudem, dass die beabsichtigte Praxisnähe und Patientenorientierung in der Ausbildung nicht zu einer weiteren Arbeitsverdichtung für die mit der Ausbildung betrauten Ärzte führten. Notwendig sei eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung der medizinischen Ausbildungsstätten. Dies gelte auch für die nun zu gewinnenden ambulanten Lehrpraxen. Dass diese in der erforderlichen Menge und Qualität rechtzeitig zur Verfügung stehen, sei herausfordernd. „Ein langfristiges Konzept, um studentische Ausbildung als selbstverständliche Aufgabe in die ambulante Versorgung zu integrieren, ist dringend erforderlich“, betont die BÄK in Stellungnahme.

Gänzlich abgelehnt wird von der Ärzteschaft die vorgesehene sogenannte Innovationsklausel. Mit ihr werden bei Bedarf weitgehende Abweichungen vom Regelstudiengang ermöglicht. Dies betrifft unter anderem die Verkürzung des Praktischen Jahres (PJ) und des Medizinstudiums insgesamt. Außerdem sollen uneingeschränkt Unterrichtsveranstaltungen im Rahmen digitaler Lehrformate als Fernunterricht ermöglicht werden. Die Bundesärztekammer sieht in dem Arbeitsentwurf ausreichend Spielräume für universitätsspezifische Schwerpunkte im Rahmen des Regelstudiengangs und fordert daher die Streichung der entsprechenden Passage.

Weiterer Regelungsbedarf

Ergänzt werden müsste hingegen eine rechtliche Regelung für eine obligate Aufwandsentschädigung während des Praktischen Jahres (PJ). Die Bundesärztekammer weist darauf hin, dass viele Studierende im PJ keiner Nebentätigkeit zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nachgehen könnten.

Neuregelungen seien zudem bei der Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens von in Drittstaaten erworbener Ausbildungsnachweise notwendig. Der Anerkennung vorausgehen müssten eine Prüfung der vorgelegten ausländischen Zertifikate auf Echtheit durch eine Bundesbehörde, eine Fachsprachenprüfung auf Niveau C1, sowie eine obligate Kenntnisprüfung auf der Basis des aktuell Dritten und ggf. zukünftig Vierten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Arbeitsentwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vom 29.11.2019
Berlin, 24.01.2020